Sachbeschädigung welche Strafe
Hallo ich hab eine frage und zwar habe ich mit einem Freund eine Sachbeschädigung begangen wo es darum geht das wir einmal 2010 eine sachbeschädigung begangen haben und 2012 erneut eine sachbeschädigung begangen haben und zwar haben wir ein auto zerkratzt ich habe dem beschädigten angeboten den schaden vorab zu bezahlen und er kam dann mit der aussage das der schaden sich auf 6000€ beläuft. Jetzt will er jeweils 3000€ von jedem haben und wenn man dies nicht bezahlen kann sagte er mir das ich in dem falle dann pech habe da sein anwalt ihm erzählt habe das wenn man alles so zusammen rechnet es sein kann das jeder beteiligte rund 10000€ schaden bezahlen muss da er ja auch in der Versicherung hochgestuft wurde weil seine versicherung in beiden fällen den schaden bezahlt hat. Ich hatte einen Termin bei der jugendgerichtshilfe die jeweils die situation und lebensverhältnise einschätzt und die Dame ist dann zu dem Entschluss gekommen das es unter das Jugendstrafrecht fällt . Was kann ich nun erwarten ? Wird das tatsächlich so hoch sein ?
3 Antworten
Den Schaden wirst Du auf jeden Fall begleichen müssen - ganz egal, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht gilt.
Der Schaden besteht aus dem eigentlichen Schaden, den die Versicherung bezahlt hat, den Nebenkosten durch den Anwalt des Geschädigten, den Zinsen und dem Verlust, der dem Geschädigten durch die Höherstufung entstehen wird.
Ich hoffe, es gibt richtig was auf die Mütze, solches Verhalten ist einfach daneben und scheinbar hast Du es ja nach der ersten Tat nicht gelernt.
Die Strafe ist die eine Sache, die kann unter jugendstrafrecht fallen. Die Kostenerstattung (Zivilrechtsverfahren) ist die andere Sache und wenn Ihr für schuldig gesprochen werdet müßt Ihr für den GESAMTSCHADEN bezahlen, Rechtsanwat, Gerichtskosten, Schadenbehebung und eventuelle Folgekosten.
Hoffentlich musst du blechen, wenn man nichts anderes ausser Wiederholungsbeschädigung im Kopf hat.
war auch mein erster Gedanke !!!