Sachbeschädigung welche Strafe

3 Antworten

Den Schaden wirst Du auf jeden Fall begleichen müssen - ganz egal, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht gilt.

Der Schaden besteht aus dem eigentlichen Schaden, den die Versicherung bezahlt hat, den Nebenkosten durch den Anwalt des Geschädigten, den Zinsen und dem Verlust, der dem Geschädigten durch die Höherstufung entstehen wird.

Ich hoffe, es gibt richtig was auf die Mütze, solches Verhalten ist einfach daneben und scheinbar hast Du es ja nach der ersten Tat nicht gelernt.

Die Strafe ist die eine Sache, die kann unter jugendstrafrecht fallen. Die Kostenerstattung (Zivilrechtsverfahren) ist die andere Sache und wenn Ihr für schuldig gesprochen werdet müßt Ihr für den GESAMTSCHADEN bezahlen, Rechtsanwat, Gerichtskosten, Schadenbehebung und eventuelle Folgekosten.

Hoffentlich musst du blechen, wenn man nichts anderes ausser Wiederholungsbeschädigung im Kopf hat.

RavoAlex  05.03.2014, 11:37

war auch mein erster Gedanke !!!