Sachbeschädigung: Täter ermittelt, Polizei will Daten aber nicht rausrücken

9 Antworten

Warum kommt ihr nicht auf die einfachste Lösung?

Tritt dem Verfahren doch als Nebenkläger nach § 395 StPO bei.

Dafür darfst Du Dir einen Anwalt nehmen, den der Täter dann zahlen muss.

Natürlich kannst Du Dein "Recht auf Entschädigung" einfordern. Nur dafür ist die Polizei die falsche Stelle. Diese hat einzig und allein die Aufgabe, den Täter einer Betrafung wegen eines Strafgesetzverstoßes zuzuführen. Schadenersatzansprüche sind zivilrechtliche Angelegenheiten, die Du selber klären musst.

Abgesehen davon würde sich die Polizei ebenfalls strafbar machen, wenn sie Dir die Daten gibt, denn jeder Bürger ist solange unschuldig, bis er von einem Gericht schuldig gesprochen wird, also auch der, welcher Dein Motorrad beschädigt hat. Im Moment ist er nur Verdächtiger einer Straftat.

Du musst Dich also leider um die Schadensregulierung selber kümmern. Ob Du Dir dazu einen Anwalt nimmst, oder nicht - an die Personalien des Täters kommst Du legal erst dann, wenn er verurteilt worden ist (oder wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde; an der Schadenersatzpflicht würde das nichts ändern.)

Hallo,

leider nein, in der Tat darf die Polizei die Daten nicht weitergeben, nur ein Anwalt kann Akteneinsicht erlangen und damit auch Zugriff auf die Personendaten. Es bleibt nur einen Anwalt zu bemühen.

Du kannst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen, dass Dir die Adresse mitgeteilt wird ( § 406e Abs. 5 StPO ). http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406e.html Warum Du im Übrigen bei der Meldebehörde keine Auskunft bekommen solltest, ist mir schleierhaft, da Du ein "berechtigtes Interesse" hast und dann normalerweise eine Auskunft bekommst. Kostet dann halt nur etwas Geld.

Es gilt in Deutschland noch immer, dass jede Person geschützt ist. Um dein recht auf Entschädigung einfordern zu können benötigst du selber keine Daten vom Verursacher.

Der beste Rat ist hier einen Anwalt aufzusuchen. Der kann dir dann auch eine Vorabberatung geben.