Fremder beschädigt Auto ohne Haftpflicht und kaum Geld, was tun?

14 Antworten

Sieht schlecht aus. Mir hat eine durchgeknallte Frau vor vier Jahren mit Absicht mein Motorrad, auf einem Kiesplatz stehend, umgeschmissen. (Wohl weil sie gerade einen Aggressionsanfall hatte).

Am Rande des Kiesplatzes war eine Bar, alles hockte draussen, ich hatte etwa 200 Zeugen, Frau wurde der eintreffenden Polizei übergeben.

Ergebnis: Im Polizei-Protokoll vermerkter Schaden knapp 3000 Euro. Ganze Seite zerkratzt, Verkleidung gebrochen. Bremshebel abgebrochen. Teleskopgabel auch zerkratzt.

Da die Frau verwahrlost war, auf der Strasse lebte, keinen Job und schon gar keine Versicherung hatte, bekam ich nicht einen einzigen Cent. Es sei denn, die Frau käme plötzlich zu Geld. Davon ist aber zu 100% nicht auszugehen.

Und selbst wenn, wäre ich wahrscheinlich Gläubiger Nummer 216 oder ähnlich und würde sicher kein Geld sehen. Die Dame war dafür bekannt, dass sie rund herum in der Stadt Dinge zerstört.

Hatte im Übrigen eine Teilkasko auf meinem Motorrad, welche unter Anderem auch "mutwillige Beschädigung" deckte. Da glaubt man ja im ersten Moment, gut, der Mist wird bezahlt.

Weit gefehlt! Im Kleingedruckten wurde ich fündig, dass "mutwillige Beschädigung" sich auf folgende Schäden bezog (man glaubt es kaum, wir sprechen ja von einem Motorrad)

-Eingeschlagene Seitenscheiben

-Abgebrochene Antennen

-Übersprayen der Verkleidung mit z.B. schwarzem Lack

Hört sich alles wie ein Scherz an, ist aber keiner!

Sieht schlecht aus.

Wieso?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers muss leisten!

@Apolon

Wie kommst Du darauf? Der Schaden wurde zu Fuss mit einem Einkaufswägelchen verursacht. Nenne mir bitte eine einzige Versicherungs-Gesellschaft, deren KFZ-Haftpflicht für sowas aufkommt.

Und selbst, wenn dafür die KFZ-Haftpflicht der Verursacherin aufkommen würde (was aber nicht stimmt), klingt der Text nicht so, wie wenn die Verursacherin überhaupt ein Auto hat.

@nurromanus

OK; erst jetzt diesen Satz entdeckt:

Sie wollte ihr Auto beladen, dabei ist ihr der Einkaufswagen weggerollt und gegen meine Tür geprallt. Ja, sie deckt allerdings erst Summen ab 10.000 € ab.

lt. deiner Schilderung, handelt es sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden.

Kontaktiere direkt den Kfz-Versicherer - wenn noch nicht bekannt kannst du ihn über diesen Link herausbekommen.

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/?ref=zentralruf

 

Kein Kfz Haftpflichtschaden, war der Einkaufswagen.

Al es in entweder private Haftpflicht mit Forderungsausfall oder Vollkasko.

Gegen Schäden von Leuten die nicht zahlen hilft nur Eigenvorsorge.

@Detlef32

Was du schreibst ist völliger Unsinn!

Der Schaden wurde beim Beladen eines Autos verursacht und somit handelt es sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden.

@Apolon

Ich kann in der Frage keinerlei Hinweis darauf entdecken, dass irgendwer versucht hätte, ein Auto zu beladen.

@Havenari

Sie wollte ihr Auto beladen, dabei ist ihr der Einkaufswagen weggerollt und gegen meine Tür geprallt.

Reicht diese Info dir nicht?

Hast Du eine Haftpflichtversicherung?

Beinhaltet die eine Forderungsausfallversicherung?

Ja beeinhaltet sie. Allerdings erst ab 10.000 €.

Ahja, Türpappe abnehmen ist eine Sache von 5min und kann jeder selber machen, der einen Schraubendreher bedienen kann. 

Such einfach auf dem Schrott nach einem Unfallwagen in entsprechender Farbe und dieser einen Tür unbeschädigt. Das ist eh viel besser als mit überlackierter Spachtelmasse rumzupfuschen. Tür austauschen. Das sind 4 Schrauben und ein paar Stecker. 

Nicht so leicht, wenn das Auto kein Jahr als ist.

@XDrive1989

Unfallwagen gibt es immer. Baureihe?

2016 F21 LCI

@XDrive1989

Sind das nicht bei 1er  F21, 1er F21 LCI, 2er F22 und 2er F23 alles die gleichen Türen? Klär das doch mal in einem BMW Forum ab, die Auswahl ist dann riesig und ab zur Zeit 250€ für eine makellose Tür. 

FALLS du selbst eine Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss "Forderungsausfall" hast, kannst du den Schaden darüber regulieren lassen.

Dazu müsstest du die Schädigerin aber zuerst erfolglos verklagen.

Ansonsten gilt: "Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren"

Pech gehabt.

Ich habe gerade gelesen, dass sie mit dem Auto im Supermarkt war. Dann ist das ein Be- und Entladeschaden und läuft über die KFZ-Haftpflicht. Die wird sie ja wohl haben.