Rundumleuchte auf Moped?

8 Antworten

Hallo Networking,

bezüglich Deiner Frage sagt die Straßenverkehrsordnung:

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§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

 Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

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Man darf also das gelbe Blinklicht auch verwenden um vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen.

Ein Moped fährt zwar mit 45 km/h wesentlich langsamer als die meisten restlichen Verkehrsteilnehmer, aber nicht ungewöhnlich langsam.

Ungewöhnlich langsam fahren zum Beispiel selbstfahrende Arbeitsmaschinen die gerade mal bauartbedingt  6 km/h und weniger erreichen.

Dementsprechend darfst Du kein gelbes Blinklicht an Deinem Moped verwenden.

Schöne Grüße
TheGrow

Kann man also grūnes Ledstreifen aufm moped draufklatschen?

@Daniel3928d

Kann man schon, nur erlaubt ist auch dieses nicht.

Der § 49a StVZO sagt bezüglich der Anbringung folgendes:

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

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§ 49a StVZO - Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

 

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Hallo,

nein, das ist nicht erlaubt.

Du solltest darauf achten, dass du speziell in deinem Fall nicht wie die meisten dunkel gekleidet bist.

Trage eine Warnweste mit reflektierenden Komponenten. Die gibt es bei Polo oder Louis.

Die meisten tragen einen schwarzen Helm. Ein silberner, ein weißer oder sogar ein neonfarbener wäre viel besser sichtbar.

Auf einen schwarzen könntest du auch reflektierende Aufkleber anbringen.

Dabei aber darauf achten, dass die Aufkleber speziell dafür gedacht sind und somit vermieden wird, dass der Kleber den Helm angreift.

Die meisten Kleinkrafträder bestechen nicht gerade durch eine gute Lichtanlage. Du könntest das Rücklicht durch ein LED-Rücklicht (mit E-Prüfzeichen) ersetzen.

Gibt es ebenfalls bei Polo oder Louis. 

Viele Grüße 

Michael 

Der Einsatz von gelbem Blinklicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZOgeregelt.

Dazu § 38 StVO: Kleiner Ausschnitt wer das darf 

MOPED NIE  max Warnblinkanlage und das nur im Pannenfall .

    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. 
    Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Nur mal als kleine Anmerkung.

Die StVZO regelt nicht die Verwendung der vom Fragesteller verwendeten magnetischen gelben Blinklichtern, sondern sie regelt, welche lichttechnischen Einrichtungen fest am Fahrzeug angebracht werden dürfen.

Ausschlaggebend für die Fragestellung ist nur der von Dir völlig richtig angeführte § 38 der StVO

Der von Dir angeführte § der StVZO besagt:

 Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein



Nein, zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen sind nicht erlaubt.
Das regelt §49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Ich würde mich kaputt lachen, wenn ich einen Zweiradfahrer mit Rundumleuchte sehe.
Rundumleuchten gibt es auch mit Saugnapf.
Auf dem Helm sieht man sie am besten. 😂

Eine Warnweste wäre wohl geistreícher.

Nein, zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen sind nicht erlaubt

Das ist aber nicht ganz korrekt.

Selbstverständlich darf man auch zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen anbringen.

Diese müssen nur zugelassen, sprich eine ABE, Einzelgenehmigung etc. haben.

Gibt ja viele Fahrzeuge die zusätzlich mit einem gelben Blinklicht ausgestattet werden.

nicht erlaubt und das andere...du wirst verrückt mit dem ding vorn drauf.....

außerdem blendet das teil dich bei jeder umdrehung...keine gute idee