Blaulicht und Gelbes Blinklicht am Auto erlaubt?!

10 Antworten

Blaulicht darf auch zur Absicherung - wie im zitierten Gesetzestext ausdrücklich erwähnt - nur "von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen" benutzt werden. Das bedeutet "legal ausgerüstet", also mit offizieller Genehmigung und abgenommenem Einbau (Eintrag in die Papiere).

Gelblicht ist dagegen auch ohne besondere Genehmigung am stehenden Fahrzeug erlaubt. Es spricht also nichts dagegen, sich für diesen Zweck eine gelbe Magnetleuchte in den Kofferraum zu legen. Das ist erlaubnisfrei, die Leuchte muss auch nichts besonderes erfüllen (kannst Dir ja auch eine normale Warnlampe draufstellen). Aber nicht während der Fahrt benutzen!

Ob und wie das Fahrzeug die Möglichkeit hat, Blaulicht zu bekommen, kann Dir die Zulassungsstelle sagen. Das hängt vom Bundesland ab. Für Bayern gäbe es z.B. Möglichkeiten, auch wenn das Fahrzeug nicht der Hilfsorganisation gehört (Antrag läuft dann über den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung an die Bezirksregierung).

Ob die Funzel auf dem Dach aber zur Absicherung ausreicht, ist fraglich. Je nach Situation können es nicht genug Blinker, Warndreiecke, Flaggen, Pylone, Blitzleuchten, Absicherungsanhänger und dicke Feuerwehrautos (als Prellbock) sein.

Viel Erfolg und immer schön aufpassen im Einsatz!

genaugenommen ist ein blaulicht privat nicht zugelassen. bei uns in der ffw (im ländlichen bereich) hat aber fast jeder eins. bei uns "duldet" die polizei das blaulicht. allerdings auch nur wenn ein "feuerwehr im einsatz" dachaufsetzer mit auf dem dach steht.

mfg firefighter93

Das ist schön das die Polizei das duldet, euch ist aber schon klar das damit der Versicherungsschutz eures KFZ erlöscht, oder?

Ganz davon abgesehen bringt ihr damit nicht nur euch selbst, sondern alle Verkehrsteilnehmer in Gefahr und das völlig sinnlos! WIe hoch ist denn bitte der Effekt? 5-10 Sekunden? Übt lieber das schnellere Anziehen eurer PSA habt ihr mehr davon und ist gleichzeitig noch legal!

@Allpa

Wahnsinn. Ergänzend zu den richtigen Anmerkungen von Allpa könnte das im Falle eines Unfalles als vorsätzlich ausgelegt werden, zudem als Nötigung etc.pp. Das führt auch ohne Unfall ggf. zum Einzug der Fahrerlaubnis UND des Fahrzeuges.

Totaler Irrsinn! Ganz schnell weg mit den Dingern, als Vorgesetzter würde ich (schon allein wegen eventueller Mithaftung!) sofort dafür sorgen, dass diese Kameraden entweder umgehend "oben ohne" fahren oder gar nicht mehr.

@baertl

wir waren bei der polizei, das ist mit der abgesprochen. Also kein entzug der fahrerlaubnis und des fahrzeugs. Außerdem muß ich noch hinzufügen dass auch ohne diese absprache führerschein und fz nicht entzogen werden. Fürs erste mal erwischt werden mit blaulicht nehmen die dir des ab und du musst 20€ verwarngeld zahlen. Beim 2. mal gibts punkte und ne höhere strafe

@Firefighter93

Die Polizei ist nicht die zuständige Erlaubnisbehörde. Das wäre die Zulassungsstelle.

Eine solche Absprache ist im Schadensfall null und nichtig, weil rechtlich ungültig. Es wird nur dann der Polizist mit dran sein, der das mit euch abgesprochen hat. Habt ihr die Absprache schriftlich? Vermutlich nicht. Dann wirds erst recht eng.

Das mit der Ordnungswidrigkeit für 20€ ist nur dann der Fall, wenn Du ohne Gefährdung anderer erwischt wirst. Wobei auch hier entsprechend Zweifel an der Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges angenommen werden können -> Möglichkeit des Führerscheinentzugs. Wenn Du aber mit dem Blaulicht auf der Straße unterwegs bist auf der auch andere Verkehrsteilnehmer fahren, dann ist man ganz schnell in andere Paragraphen verwickelt, als nur in eine Ordnungswidrigkeit. Erst recht, wenn ein Unfall passiert, ggf. sogar mit Personenschaden. Das geht bis zum Vorsatz (Du hast das Blaulicht ja nicht versehentlich illegal aufs Dach gestellt und wenn das Horn auch noch fest eingebaut ist, dann erst recht), und eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge geht deutlich über 20€ hinaus. Zumal bei sowas jede Versicherung einen Rückzieher machen wird.

Ganz davon abgesehen: es macht euch nicht schneller! Auch mit Blaulicht und Horn darf man nicht fetzen wie ein Irrer. Wirklich hilfreich wird das Wegerecht erst im Stau oder an Ampeln. Genau das ist aber im kleinen Dorf selten der Fall. Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung (also "Sonderrecht", zu dem je nach Rechtsmeinung ein Feuerwehrmann gar kein Blaulicht braucht) bringt nicht viel. Rechnet das für eure Fahrwege mal aus. Wenn mehr als eine Minute rauskommt, dann habt ihr euch verrechnet. Dafür lohnt sich das achtfach höhere Unfallrisiko bei Fahrt mit Wegerechtssignal nicht, genausowenig die Raserei überhaupt (weder mit Privat- noch mit Dienstfahrzeugen).

Meine Empfehlung: schleunigst runter mit den Blaulichtern von Fahrzeugen, die dazu nicht die Erlaubnis haben.

Wenn Du es verraten magst, würde mich natürlich interessieren, wo das ist. Ort, oder zumindest Landkreis/Regierungsbezirk/Bundesland?! Danke!

unnötig: blaues blinklicht ist ausschleisslich für einsatzfahrzeuge vorbehalten, also sondergenehmigung nötig, und die kreigt ne privatperson nicht. kreigen ja nicht mal die polizeibehörden (nicht die landespolizei) der städte, obwohl ihre aufgabe auch gefahrenabwehr ist, nur halt nicht vorrangig...gab da mal ne klage der stadt dortmund, weil man denen an den fahrzeugen des kommunalen ordnungsdienstes das blaulicht verboten hatte, obwohl der KOD ja polizeibehörde ist....und sie dürfen auch immer noch nicht wieder blaulicht haben....soviel dazu, kannst dir also das ergebnios deiner frge denken: genehmigung abgeweisen...

Die Genehmigung für ein Blaulicht kann auch für ein Privatfahrzeug erteilt werden, z.B. für "besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehr, Einsatzleiter des Katastrophenschutzes und Notärzte" (hier: Bayern). Hier gäbe es auch die Möglichkeit, organisationsfremde (=Privat-)Fahrzeuge, die dauerhaft für den First-Responder-Dienst eingesetzt werden, mit Blaulicht auszustatten. Problem ist hierbei das "dauerhaft".

@baertl

ausnahmen gibt es wohl immer, aber warum dann nichtmal für die polizeibehördlichen EINSATZFAHRZEUGE?????????????? STRANGE..........denn , wie oben beschreiben, die klage der stadt dortmund wurde abgewiesn, und das waren keine privatfahrzeuge, sehr seltsam...

@colt1212

Erstmal bitte die städtische "Polizeibehörde" (städt. Ordnungsamt) nicht mit der Polizei gemäß Landes-Polizeiaufgabengesetz verwechseln (Du hast es ja geschrieben, ich mache es nur für andere Mitleser deutlich).

Das heißt, dass die eben genau nicht für die erste Gefahrenabwehr zuständig sind, sofern sie nicht unter "Feuerwehr" oder "Katastrophenschutz" bzw. Spezialisten wie "Gas-/Stromversorger" oder "Verkehrsunternehmen" fallen. Das wird vermutlich der Grund sein.

Allerdings kenne ich den Vorfall nicht und auch nicht die Begründung des Gerichts. Da sollte der Grund ja wohl genau drinstehen.

Die von mir geschilderte Regel ist übrigens genau das: keine Ausnahme, sondern eine gültige, klar definierte und rechtlich abgesicherte (Verwaltungs-)Regel. Klar ist auch der Hintergrund: gäbe es nicht die Möglichkeit dem genannten Personenkreis das Blaulicht aufs Privatauto zu setzen, hätten diese ggf. einen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug...das wäre weit teurer.

@baertl

jaa, gut. die einsatzfahrzeuge von verkehrsunternehmen oder gasversorger oder auch das unfallhilfefahrzeig der bahn, stimmt. die sind ja privat und haben auch blaulicht. also sind die damit gemeint...dann verstehe ich die regel auch, daran habe ich nicht gedacht...habe das privat anders aufgefasst.....

der vorfall mit der stadt dortmund war so, das die stadt im ihrem aufgabenberaich ja das polizeigesetz in anspruch nehmen darf und auch zur gefahrenprävention tätig ist, und öfters der polizei aushelfen musste bei einsätzen, bei denen ein dringliches handeln erforderlich war. also einsätze, bei denen die polizei sehr wohl mit blaulicht gefahren wäre. und um in zukunft dementsprechende hilfe leisten zu können, wollten die dasblaulicht be4halten, es wurde aber gefordert, das blaulicht abzumontieren, eil sie eben "nur" ab und an ja aushelfen und nach meinung des gerichtes dieses ab und an ja kein grudn wäre, das blaulicht behalten zu dürfen.......

meiner meinng nach , da die stadt eben auch polizeiaufgben wahrnimmt, auch im bereich der gefahrenabwehr, sollten die das blaulicht wieder erhalten dürfen, aber naja, ist meine meinng....

Ein Privat PKW erhält kein blaues Blinklicht. Das gelbe reicht eigentlich auch aus. Es warnt vor Gefahren.

Blaues Blinklicht an jeden First Responder rauszugeben wäre keine so gute Idee. Blaues Blinklicht schaltet bei vielen das Gehirn ab.

Der PKW steht!! Nur zur Absicherung !

@harry186

Das sagst du jetzt. Was meinst du, wie lange es dauert, bis das den Leuten mit Blaulicht im Auto entfallen ist!

Blaues Blinklicht ist Behördenfahrzeugen vorbehalten (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Notfalldienst der Bundesbahn, Polizei.....)

Da du mit einem Privat-PKW zum Einsatzort fährst, stehen deine Chancen nicht gut, ein Blaulicht zu bekommen!

Die Absicherung ist auf andere geeignete Art und Weise zu realisieren (z.B. Pylonen, Nissenleuchten)!

Zu 1: Falsch. Sowohl im Rettungdsienst, als auch bei Feuerwehren gibt es Fahrzeuge, die keine Behördenfahrzeuge sind, aber trotzdem über Sondersignaleinrichtungen verfügen. (So gut wie alle Rettungsdienste sind privat, Werkfeuerwehren, DB-Notfallmanager (auch privat), ...) Man braucht einen "hoheitlichen Auftrag".