Unbeschilderter Waldweg mit Enduro?

8 Antworten

Alleine schon der gesunde Menschenverstand sollte ausreichen, um zu wissen, dass man nicht auf Waldwegen herumfahren sollte. Da dieser leider bei manchen Menschen nicht vorhanden zu sein scheint, braucht es wohl tatsächlich an wirklich jedem noch so kleinen Waldweg Schilder.

Schau in das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes https://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz

Da stehen so Sachen wie:

§ 16 Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen

(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

und

"die übrigen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 20 000 Euro geahndet werden."

Nicht überall ist es erlaubt, Waldwege zu befahren. Schau ins Waldgesetz Deines Bundeslandes, dann weißt Du, was Sache ist.

Hei, erik135bd, mit oder ohne Schild: Waldwege sind für motorisierte Fahrzeuge (außer Berechtigte) nicht erlaubt. Basta. Grüße!

Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.

gilt für NRW

@LP392

Keine gesonderten § bedeutet nicht, dass es erlaubt ist. da gelten dann allgemeine Vorschriften des Waldgesetzes.

Was ich jetzt mittlerweile so gelesen habe scheint es legal zu sein, da der Weg nicht als Privat gekennzeichnet ist und von der Straße öffentlich zugänglich ist.

Verboten. Da muß kein Schild stehen. Kann teuer werden, wenn du erwischt wirst und es ist auch eine Sauerei.

Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.

Gilt für NRW

@LP392

Da sagen die Landeswaldgesetze was anderes, für NRW z.B. § 3 (Fn 14) Betretungsverbote

(1) Verboten ist das

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,