Muss der Hauseigentümer einen defekten Bewegungsmelder reparieren?

7 Antworten

  • Du scheinst also Mieter in einem Haus mehrerer Eigentümer zu sein. Als Mieter bist Du den Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft unterworfen. Wird also entschieden, daß kein neuer Bewegungsmelder installiert wird, musst Du Dich damit abfinden. Bewegungsmelder sind nirgends vorgeschrieben

  • selbstverständlich muss Dein Vermieter seiner Verkehrswegssicherungspflicht nachkommen. Dies bedeutet, daß entsprechend Lichtschalter installiert sein müssen.
  • dies können Schalter sein, die an verschiedenen Stellen bedient (also das Licht an- und ausgeschaltet) werden können
  • sinnvoll und zeitgemäß sind jedoch Taster mit einer Zeitfunktion
  • Fordere Deinen Vermieter auf, für angemessenes Licht im Treppenhaus zu sorgen.

Wie gesagt - ob es nun ein Bewegungsmelder ist, der für Licht sorgt, oder ob der Schalter im Hausflur repariert wird, über den man das Außenlicht bisher anschalten konnte, ist mir fast egal. Hauptsache, ich habe Licht, wenn ich von der Arbeit komme (ich arbeite nämlich in der Nachtschicht, komme also immer im Dunkeln nach Hause).
Einen Bewegungsmelder fände ich persönlich zwar sinnvoller, aber zur Not tut's auch der Schalter im Flur. Doof ist dann wiederum nur, dass das Licht dann die ganze Zeit brennt und die Stromkosten auf uns Mieter verteilt werden.

@sabine179

ein Schalter außen - ein Schalter auf jedem Stockwerk. Sollte doch Standard sein oder wie macht Ihr jetzt das Licht an, wenn Ihr von der Wohnung in das Treppenhaus geht?

Oder habt Ihr eine eigene Lampe für "vor der Haustüre"?

Dann wäre der Ersatz des Bewegungsmelders durchaus angebracht.

Wenn ansonsten ein gutes Verhältnis im Haus herrscht, würde ich dem Vermieter anbieten, mich darum zu kümmern. Ein Bewegungsmelder kostet nicht viel und ein Elektriker hat das Teil in wenigen Minuten verkabelt. Die Kosten kann man ja dann teilen; es haben ja alle was davon.

Der Vermieter ist zur Beseitigung von angezeigten Mängeln verpflichtet. Ob hier ein Mangel vorliegt kann man sicherlich diskutieren, aber wenn man "das Schlüsselloch kaum erkennen kann", würde ich das definitiv bejahen. Als Mieter sollte man dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels setzen und andernfalls die Selbstvornahme durchführen und anschließend die Kostenerstattung geltend machen.

Bei einer Hausverwaltung, die hier das Sagen hat, kann man sich damit aber leicht die Zähne ausbeissen und am Ende bleibt man auf der Rechnung sitzen.

@bwhoch2

... aber immerhin hat man wieder ein beleuchtetes Schlüsselloch. :-)

Aber davon unabhängig: Wenn die Verwaltung bzw. der Vermieter die Kosten nicht freiwillig trägt, kann man Klage erheben. Und falls das Gericht die Auffassung teilt, dass die fehlende Beleuchtung ein Mangel ist, gewinnt man die Klage sogar.

Das gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters. Kommt er dieser nicht nach, haftet er für Schäden, die den Mietern entstehen (Sach- und Körperschaden).

wenn da was passiert ist die hausverwaltung zahlungspflichtig

Ich weiß ja nicht, wieviele Nächte die Lampe eingeschaltet war, dass sich die Stromkosten so sehr erhöht haben. 

In einer Nacht benötigt eine alte 60-Watt-Glühlampe ca. 12 Cent Stromkosten, das wären bei 6 Parteien 2 Cent pro Partei.  
Selbst wenn die Lampe einen ganzen Monat jede Nacht brennt, kommt man auf schlappe 60 Cent pro Partei.  

Mein Lösungsvorschlag:
Würde man nun noch eine moderne LED einschrauben, kommt man auf 5 bis 10 Cent im Monat (wenn sie jede Nacht brennt, was ja sicher nicht so sein wird).  

Wenn man also die Lampe einfach durch eine LED ersetzt, ist das wesentlich günstiger, als eine Reparatur.
Abgesehen davon kann man Bewegungsmelder nicht reparieren, sie müssen ausgetauscht werden.  

Übrigens: Aufgrund der geringen Stromkosten bei LEDs habe ich in meinem Treppenhaus inkl. Haustürbeleuchtung das Licht immer an (gesteuert über einen automatischen Dämmerungsschalter).
Nach einem Jahr erhöhten sich die Kosten um gerade mal 5 Euro.  

Gruß DER ELEKTRIKER