Orange Rundumleuchte am Auto verboten oder erlaubt?

6 Antworten

Eine Orange Rundumleuchte ist genauso strengen Regeln unterworfen, wie die blauen oder roten.

Orange dürfen genauso nur von Einsatzfahrzeugen genutzt werden, die z.B: in der Straßenunterhaltung oder bei Abschleppdiensten arbeiten.

Eine solche Leuchte muss auch durch den TÜV genehmigt sein. So etwas wird für private Personen nicht zugelassen.

Ich selbst habe vor 10 Jahren einmal mit meinem privaten Wagen Dienstfahrten vorgenommen und wollte auch die orange Leuchte auf den Fahrten nutzen. Das wurde aber vom TÜV schon auf telefonische Nachfrage abgelehnt, obwohl der Arbeitgeber es geduldet hätte.

Hallo ich habe eine Rundumleuchte mit Magnetfuß. Die ist für einen Servicewagen. Wir möchten diese nur nutzen wenn wir mit dem Auto auf der Straße stehen müssen also zweck : Zur Warnung. Ist dieses denn erlaubt ?

@Alexanderjo

bei stehendem Fahrzeug: ja

@Alexanderjo

Wie ich schon geschrieben habe. Ich Genau das gleiche wollte ich damalsmachen , aber der TÜV sagte "verboten."

Bei mir ging es sogar um eine Baustellenabsicherung mit dem Fahrzeug für eine Wanddrbaustelle, dass die sich ca. ein alle 2 Stunden nur um 200 m bewegte. Trotzdem, dass da der Wagen nicht der Firma gehörte, ein Nein.

Der TüV hat dies bei annehmbaren Warnleuchten aber nicht zu entscheiden, da könntest du genausogut deinen Friseur Fragen 

Man sollte in erster Linie zwischen festverbauten und abnehmbaren Leuchten unterscheiden. §52 bezieht sich auf ersteres und §38 auf letzteres.

Firmenfahrzeugen sowie auch Privaten Baustellenfahrzeugen ist es erlaubt abnehmbare Warnleuchten zu benutzen um vor gefahrenstellen zu warnen. Auch bei Pannen/ Unfällen etc. ist es nicht verboten

 

Die meisten RKL's haben beim kauf bereits eine E4 zulassung --> sind bereits beim TÜV registriert P.S.: Ich bin RKL sammler ich kenne mich auf dem gebiet sehr gut aus

@ich1343246

Ich bin RKL sammler ich kenne mich auf dem gebiet sehr gut aus

Genau aus diesem Grund sagst Du wohl auch das es
"keine Gelben RKL's" gibt, "Gelb läuft unter Orange"?

Im Spielzeugladen gibt so Einiges was bunt ist.
Entscheidend ist aber die rechtliche Einordnung nach StVO und StVZO - nichts Anderes.

§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

  1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

  2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

  3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

  4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


Wenn Dein Fahrzeug zu einer dieser Gruppen gehört dann darfst Du eine Gelbe einsetzten - wenn nicht dann darfst Du keine gelbe Rundumleuchte installieren und einsetzen.

Orange geht gar nicht...

Sry aber bist du eigentlich komplett bescheuert?! Es gibt keine Gelben RKL's Gelb läuft unter Orange und ich als Priv. person benutze öfter eine ORANGE Rkl wenn ich mit einen voll beladenen Anhänger fahre ich hatte noch nie stress mit der Polizei oder sonstigen behörden.... P.s.: ich benutze die Magnetversion falls du das Modell wissen willst Hella KL Rotafix m

@ich1343246

Schön das Du Dich als jemand outest der

1. keine Manieren hat und
2. keine Ahnung hat und
3. offenbar auch nicht lesen kann.

Weiter so,
mach Dich nur lächerlich.

@ich1343246
Es gibt keine Gelben RKL's Gelb läuft unter Orange

Quark - kannst Du keine Gesetzestexte lesen?

Es ist genau anders herum: genauso wie die gelbe Ampelleuchte (die manche auch gerne "Orange" nennen) oder die gelben Blinker sind Warn-Rundumleuchten per Definition grundsätzlich GELB, andere Farben außer blau und gelb gibt es gar nicht gemäß StVO §38 und StVZO §52 - völlig egal, wie Du die Farbe nennen möchtest ...

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß mit orange gleicg gelb gemeint ist, jeden falls sind die "gelben Rundummeuchten" i.d.R. orange.

Wie Crack schon richtig geschrieben hat, ist die Ausrüstung Sache der StVZO steht in §52. Wenn Dein Auto dort nicht drunter steht, darfst Du es nicht mit festen RKL in gelb ausrüsten.

Die Verwendung ist dagegen in §38 Abs (3) StVO geregelt, (ich zitiere auch Abs(2) weil ich gleich noch Bezig darauf nehme.

§38 StVO Verwendung vonbleuem und gelben Blinklicht

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Guck mal "crack" hier ist es geregelt. Bei gelben Blinklicht steht nur, es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden (unabhängig davon, ob das eines der in §52 StVZO genannten Fahrzeugen ist), denn der Vergleich zu Abs (2) steht beim Blaulicht "von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen", also die in §52 StVZO genannten.

D.h. um vor einer Unfallstelle zu warnen kannst Du Dir das Ding aufs Dach setzen. (Stehendes Fahrzeug) Alle in §52(4) genannten Fahrzeuge benutzen das während der Fahrt.

Leider falsch. DR!

Ist vom Gesetz nicht erlaubt, diese aber durch die Sonderbestimmungen für Privatleute verboten. Das IST RICHTIG, was Crack da schrieb. Sorry, dafür sind auch eigene Erfahrungen von mir.

privat + stehendes KFZ (Absicherung/Warnung) = erlaubt, sonst verboten bzw. Sondererlaubnis erforderlich

Deine Quelle?

@Crack

folgt unten / oben in meinem Beitrag, moment noch.