Kann ich von befreiten Mitbewohnern fordern, sich am Rundfunkbeitrag zu beteiligen?

10 Antworten

Auf welcher rechtlichen Grundlage meinst Du denn, einen solchen Anspruch geltend machen zu können? Das als Nebenkosten der Wohnung anzusehen geht jedenfalls nicht.

Den rechtlichen Anspruch erklärt IQtoyou!

Natürlich kannst Du anteilig die Rundfunkgebühren von deinen Mitbewohnern einfordern, sofern sie TV, oder Internet, nutzen!

Jeder Haushalt muss Rundfunkgebühren zahlen, bei einer WG gehören eben mehrere Personen, die nicht verwandt sind , zu einem gemeinsamen Haushalt, so wird die Rundfunkgebühr aufgeteilt!

Die Bafög-Befreiung gilt , wenn eine Person allein in einer Wohnung wohnt!

  1. Wer muss zahlen?

Beitragsschuldner/in ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt, ganz gleich welcher Nationalität. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede/r Miete/in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung.

Gibt es – wie bei einer Wohngemeinschaft/Wohngruppe – mehrere Inhaber/innen, so haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder der Mieter/innen für die Zahlung herangezogen werden kann und den Betrag vollständig und für alle zahlen muss; untereinander besteht dann eine Ausgleichspflicht. Umgekehrt bedeutet dies: Je mehr beitragspflichtige (= nicht befreite) Bewohner/innen in einer Wohngemeinschaft, desto geringer ist die Summe, die jede/r Einzelne anteilig zahlen muss.

Dabei spielt es keine Rolle, dass jede/r (Mit-)Bewohner/in einen eigenen Mietvertrag hat.

Wenn ihr euch auf eine Beteiligung geeinigt habt, dann gilt natürlich diese Vereinbarung. Aber fordern kannst du die Beteiligung nicht. Nach der gesetzlichen Regelung besteht zwischen allen Inhabern einer Wohnung ein sogenanntes Gesamtschuldverhältnis, d.h. die Rundfunkanstalt kann grundsätzlich die gesamte Schuld von jedem einzelnen Inhaber fordern, aber insgesamt nur einmal. Zahlt dann einer, so kann der Zahler von den anderen eine Beteiligung fordern. In eurem Fall kann die Rundfunkanstalt den Rundfunkbeitrag aber nur von dir fordern, weil du der einzige nicht befreite Inhaber bist. Insoweit besteht dann zwischen dir und den anderen Mitbewohnern das gerade geschilderte Gesamtschuldverhältnis eben nicht, so dass du keine Beteiligung fordern kannst. Für was wäre denn sonst die Befreiung gut? Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich auch keinesfalls um Neben- oder Betriebskosten der Wohnung (diese muss grundsätzlich der Eigentümer tragen und kann sie dann auf die Mieter umlegen), sondern um eine persönliche, an die Inhaberschaft der Wohnung - Inhaber ist auch der Mieter - geknüpfte öffentlichrechtliche Abgabe.

Ich würde es so sehen: Wenn ein Rundfunkbeitrag pro Haushalt zu zahlen ist,dann ist ein Haushalt entweder befreit oder nicht.Und ein Haushalt setzt sich aus allen darinlebenden Personen zusammen.Und wenn da eine kein BaföG bezieht,ist der Haushalt eben nicht befreit.Und dann teilt man es sich.Das muss deinen Mitbewohnern eben klar sein.Ich würde es an deiner Stelle aber vielleicht nicht fordern,sondern darum bitten.Wenn sie es bisher gemacht haben,ist es sicher kein Problem weiterhin

Wenn sie befreit sind,kannst du gar nichts fordern,denn dieser Rundfunkbeitrag gehört nicht zu den Nebenkosten,sonst würde dieser im Mietvertrag verankert sein und nur dann,könntest du eine Beteiligung fordern !