Rundfunkbeitrag keiner zahlt (WG)?

8 Antworten

Zuerst einmal ist der im Mietvertrag eingetragene Hauptmieter der Schuldner. Er muss der GEZ die Haushaltspauschale bezahlen.

Er kann aber von allen eingetragenen Mietern einen Anteil einfordern. Sollten diese eine Befreiung durch BaföG haben, müssen sie auch nicht anteilig zahlen.

Dadurch, dass du aber ausgezogen bist und dich hoffentlich umgemeldet hast, fällst du für diese Zeit dann raus. Du kannst, wenn du aks Zahler in Frage kommst, nur für die Zeit zur Zahlung herangezogen werden, in der du die WG nachweislich bewohnt hast.

Daniel123x 
Fragesteller
 10.02.2017, 09:22

Alles klar, waren alle 3 Hauptmieter - und es bezieht keiner BaföG

Werde ich aufjedenfall dem Rundfunk so darstellen, super Antwort, danke ;)

Azathor  10.02.2017, 09:24
@Daniel123x

Deine Meldebescheinigung wirkt da Wunder. Du kannst nämlich nur für eine Wohnung zahlen, also deine neue Wohnung.

Musst mal schauen, der Umzugsmonat könnte doppelt gebucht werden, weil die GEZ Fristen bei Einzug zum Monatsanfang und bei Auszug zum Monatsende gerechnet werden.

Bananarama1986  10.02.2017, 12:27
@Daniel123x

Bei 3 Hauptmietern steht die Lösung in § 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag:

(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der
Abgabenordnung.

Bei Gesamtschuldnern kann der Gläubiger die gesamte Summe nach seiner Wahl von einem Schuldner fordern. Vgl.

§ 421 BGB
Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Allerdings räumt dir 

§ 426
Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang

(1)[...]

(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden.

eine Forderung gegen die anderen Gesamtschuldner ein, sog. Innenausgleich. Wenn sich der "Beitragsservice" darauf einlässt, von jedem den gleichen Teil zu fordern, hast du Glück. Verpflichtet sind sie dazu nicht.

Daniel123x 
Fragesteller
 10.02.2017, 15:44
@Azathor

Dennoch muss ich ja für die Monate zahlen, in denen ich dort Miete gezahlt habe? Oder wie ist das mit der Meldebescheinigung zu verstehen?

Azathor  10.02.2017, 16:12
@Daniel123x

Du musst anteilig für die Monate zahlen, als du dort wohntest. Mit der Meldebescheinigung kannst du deinen Auszug nachweisen und damit auch den Zeitpunkt, an dem die Zahlungspflicht für die WG endete. Allerdings beginnt da die Zahlungspflicht für die neue Wohnung.

Du hast dich doch bei der Stadt umgemeldet, oder?

Majesto  09.03.2017, 17:56

Falsch, jeder der in der Wohnung lebt kann herangezogen werden. Es spielt keine Rolle, ob man Unter-, Haupt- oder Vermieter ist. Allein wenn man schon nur dafür gemeldet war, reicht das man herangezogen werden kann. 

Fallbeispiel:
Die Eltern von F (F ist 18 Jahre alt) haben keine Rundfunkbeiträge bis heute beglichen, der Beitragsservice bekommt vom EMA (Einwohnermeldeamt) die Daten von F übermittelt und fragt nach ob für die Wohnung schon bezahlt wird. F gibt im Antwortbogen die Eltern an. Beitragsservice stellt fest, dass die Eltern nicht angemeldet sind und F wird mit einer Zwangsanmeldung dazu verpflichtet, obwohl er nicht der Eigentümer der Wohnung ist und auch nicht der eigentliche Mieter. F kann nun lediglich Teilbeiträge von den Eltern anfordern.

Wenn sich niemand freiwillig anmeldet und der Beitragsservice bekommt davon Wind, hat nun mal eine/r die A-Karte gezogen. 

Wer war Hauptmieter, der muß zahlen. Rechtlich kann e r von jedem Mitbewohner den Anteil einklagen

stehen alle im Mietvertrag, dann sage das der GEZ und zahle deinen Anteil

Bekommen die anderen Mitbewohner vielleicht Bafög? Dann sind sie befreit und müssen sich nicht beteiligen.

Wenn Du als Einziger nicht befreit bist profitierst Du nicht von der Befreiung der anderen.

Die Sache ist leider eindeutig: Alle WG-Mitglieder haften als Gesamtschuldner mit der Folge, dass sich der Beitragsservice den Schuldner raussuchen kann. In diesem Fall bist das leider du. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, sich die geschuldeten Rundfunkbeiträge anteilig von allen WG-Mitgliedern zu holen. Womöglich kennt er deine beiden Exmitbewohner auch gar nicht. Selbst wenn das der Fall ist, z. B. weil du deren Namen mitteilst, wird er das keinesfalls tun.

Es ist also allein deine Sache, dir das von dir gezahlte Geld anteilig von den beiden Exmitbewohnern zu zurückzuholen. Den entsprechenden Anspruch hast du auf jeden Fall. Wenn sie nicht zahlen, musst du leider klagen oder mit einem Mahnbescheid gegen sie vorgehen. 

Du musst dich beim Beitragsservice unbedingt in deine neue Wohnung ummelden und den Umzug unter Angabe deiner Beitragsnummer und der Meldebescheinigung von der Meldebehörde (in Kopie) belegen. Ab dem Umzug zahlst du dann nicht mehr für die alte Wohnung, sondern nur noch für die neue.

Ich vermute mal, dass ihr gesamtschuldnerisch haftet. D.h. die (frühere) GEZ kann sich aussuchen, von wem sie das Geld fordert. Wie ihr das intern untereinander regelt, muss im Zweifelsfall ein Anwalt klären - das ist dann Zivilrecht.