Rundfunkbeitrag in Zweckwohngemeinschaft
Hallo, ich wohne in einer Wohngemeinschaft, jedoch ist das keine herkömliche WG, sondern eher eine Zweckwohngemeinschaft: d.h. der Vermieter kümmert sich um die Besetzung der Zimmer und wir sind auch ca. 13 Leute unter einem Dach und teilen uns auch alles (Küche, Bad, Wohnzimmer). Jetzt das eigetliche Problem: Ist unser Haushalt von dem Beitrag befreit? Es liegt nämlich das Problem, dass wir das schlecht aufteilen können. In dem Schreiben steht: "Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften, wie z.B. Internaten oder Kasernen." Somit würde unser Haushalt eigentlich Wegfallen, aber eine WG ist ja eigentlich auch eine Gemeinschaftunterkunft.
Würder mich freuen, wenn mir jemand aushelfen könnte.
3 Antworten
Eine WG ist doch immer auch eine Zweckwohngemeinschaft, viele Leute tun sich zusammen, um eine Wohnung gemeinsam zu bewohnen und Kueche und Bad gemeinschaftlich zu nutzen. Das ist eine WG, gemeinsam sparen durch Sharing.
Und daher seit ihr nicht befreit, denn ihr seid keine Kaserne und kein Schuelerwohnheim und kein Internat, sondern einfach eine groessere WG. Ihr muesst euch die Gebuer daher teilen. Der Vermieter zahlt sie und legt sie dann auf dei 13 Leute um und fertig. Wo ist da das Problem?
Da man mittlerweile nur einen Beitrag pro Haushalt zahlen muss und ihr einen gemeinsamen Haushalt führt, seit ihr mit einem Beitrag fertig. Und den könnt ihr noch durch 13 teilen. Das mit der Beitragsfreiheit bezieht sich meines Wissens auf öffentliche Einrichtungen. Das seid ihr nicht.
Hallo Ihr seid eine WG und keine Gemeinschaftsunterkunft im Sinne der "GEZ" Siehe hierzu:
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden.../buergerinnen_und_buerger/
Es besteht somit für alle zusammen eine Gebühr = 1 Haushalt
Wenn hier 13 Einzelmietverträge bestehen, bestehen 13 Haushalte. Das muss der Fragende zunächst beleuchten.