kann der hauptmieter einer wg den untermieter kündigen?

10 Antworten

Wenn du mit der 2. Hauptmieterin eine Mieterpartei bildest, dann kann nur die Mieterpartei als Vermieter dem Untermieter gemeinsam aus wichtigem Grund kündigen.

Bist du alleiniger Hauptmieter, kannst du auch allein dem UM kündigen, natürlich auch aus wichtigem Grund.

Dabei ist hier abzusehen, dass der wichtige Grund fehlt. 

imager761  20.07.2015, 07:49

kann nur die Mieterpartei als Vermieter dem Untermieter gemeinsam aus wichtigem Grund kündigen.

Nein, aus berechtigtem Interesse i. S. d. § 573 II Nr. 1 BGB :-O

Gründe für eine Trennung gibt es schon, nur keine Berechtigung, ihm deswegen zu kündigen :-)

G imager761

Dem Mieter kann nur der Vermieter kündigen.

Das ist entweder einer von Euch 2 oder Beide.

Achtung, einem Mieter kann nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund gekündigt werden.

Wir sind menschlich nicht auf einer Wellenlänge zählt nicht dazu.

imager761  20.07.2015, 07:50

einem Mieter kann nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund gekündigt werden.

Nein, aus berechtigtem Interesse i. S. d. § 573 II Nr. 1 BGB :-O

Gründe für eine Trennung gibt es schon, nur keine Berechtigung, ihm deswegen zu kündigen :-)

G imager761

Hast du den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen? Dann kannst du der dritten kündigen. Ist das Zimmer unmöbiliert vermietet hat sie ab dem Erhalt des Kündigungsschreibens von dir drei Monate Zeit auszuziehen. Stellst du ihr die Möbel bereit kannst du sie bereits nach zwei Wochen kündigen.

anitari  19.07.2015, 18:38

Hast du den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen? Dann kannst du der dritten kündigen.

Der/dem Dritten kann nur dessen Vermieter Kündigen. Ob und mit wem der einen Mietvertrag hat ist völlig wurscht.

Ist das Zimmer unmöbiliert vermietet hat sie ab dem Erhalt des Kündigungsschreibens von dir drei Monate Zeit auszuziehen.

3 Monate ab Beginn der Kündigungsfrist. Das können u. U. mehr als 3 Monate sein.

Stellst du ihr die Möbel bereit kannst du sie bereits nach zwei Wochen kündigen.

Was erst mal nachweisbar, z. B. im Vertrag, belegt  werden muß.

Dann bestenfalls bis 15. des Monats zum Monatsende. Sofern der Vermieter (Hauptmieter)  für sich selbst keine andere Kündigungsfrist vertraglich vereinbart hat.

Fazit, Antwort Mist!

was können wir tun? kann ich als hauptmieter ihn kündigen?

Nein: Dem unbeliebtem Mieter kann nur gekündigt werden, wenn "ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses" besteht.

§ 573 II Nr. 1 BGB bestimmt die in vorliegendem Fall nur dann, "wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat".

"menschlich nicht auf einer wellenlänge. es passt einfach nicht" reicht für eine  Kündigung daher keinesfalls aus, die würde vor Gericht kostenpflichtig scheitern :-O

Solange er nicht gegen Zahlung einer "Umzugskostenbeihilfe" einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder selbst ordentlich kündigt, bleibt er unbefristet Mieter der "ziemlich schönen Wohnung" :-O

G imager761 

Der Untermieter hat einen Mietvertrag mit dir als Hauptmieter. Dann kannst du ihm selbstverständlich auch kündigen. Zwischen euch besteht ein normales Mietverhältnis. Ich gehe mal davon aus, dass der UM ein unmöbliertes Zimmer gemietet hat. Du kannst ihm fristgemäß kündigen. Allerdings benötigst du dazu einen Grund.  Grundlos kannst du kündigen mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist.

imager761  20.07.2015, 07:52

Du kannst ihm fristgemäß kündigen. Allerdings benötigst du dazu einen Grund.

Nein, ein berechtigtem Interesse i. S. d. § 573 II Nr. 1 BGB, meint, eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten :-O

Kein M muss mit dem VM auf einer Wellenlänge liegen oder die Vertragspartner gar zueinander passen :-O

Grundlos kannst du kündigen mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist.

Falsch, gerade dann ist eine erleichterte Kündigung ausgeschlossen :-O

G imager761