ich wohne in einer 2 Wg. Mein Mitbewohner ist nicht angemeldet weil er Duales Studium macht. Ist das legal und wenn ja, soll er Rundfunkbeitrag zahlen?

5 Antworten

Ist der Vermieter überhaupt um Erlaubnis gefragt worden? Weiß der von dem Mitmieter?

Ja also der Mitmieter hat einen Mietvertrag bekommen . Er weiß

@kostaaaaaa

Was spricht dann gegen eine Anmeldung? Zu der ist er nach dem Meldegesetz bei Androhung von Geldstrafe verpflichtet. Dafür muss ihm der Vermieter eine Wohnbescheinigung ausfüllen.

Der Rundfunkbeitrag von 17,50 € pro Monat ist einmal für eure gemeinsame Wohnung zu zahlen. Wenn du beim Beitragsservice angemeldet bist und den Rundfunkbeitrag zahlst, reicht das völlig aus. Dein WG-Mitbewohner muss dir aber - unabhängig davon, ob er Geräte hat oder nicht - die Hälfte, also 8,75 € erstatten. Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 426 BGB).

Den hast du auch, wenn er sich bei der Meldebehörde nicht angemeldet hat. Das müsste er übrigens nach dem neuen Bundesmeldegesetz tun. Sowohl er als auch der Vermieter begehen so eine Ordnungswidrigkeit. Man muss sich innerhalb von 2 Wochen mit der neuen Anschrift anmelden, der Vermieter muss dies bestätigen. Dafür gibts schon mal 200 € Geldbuße, wenn man das nicht macht.

Warum ist er nicht auf die wohnung gemeldet? Duales Studium ist kein Grund. Es ist illegal. Und wenn er nicht gemeldet ist, warum soll er gez zahlen

oder hab ich was falsch verstanden

@lanlan0000

Also er kommt aus Stuttgart und er wohnt in Ravensburg nur für 6 Monate. Er war nicht bei dem Einwohnermeldeamt und zwar hat er sich nicht angemeldet. Ich zahle GEZ normal aber er behauptet dass er nicht bezahlen soll , aber er hat einen Fernseher und Radio und und...

ohne Erlaubnis vom Vermieter darf er ja auch nicht bei dir wohnen. Und wenn er nicht gemeldet ist, brauch er auch keine gez Gebühren zahlen

@lanlan0000

er wohnt nicht bei mir , er hat sein eigenes Zimmer und einen Mietvertrag. 

aso. gez muss nur 1×pro Wohnung gezahlt werden. Also müsste er dir die Hälfte dazugeben. Aber die gez weiß ja nicht das er da wohnt, da er sich nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat

natürlich ist das legal. wenn er nicht angemeldet ist beim beitragsservice, dann bist du es ja. dann zahlst du den beitrag. warum sollte er also auch noch angemeldet werden?

Dein Mittbewohner sollte sich schon anmelden, denn die anderen Mittbewohner des Hauses zahlen sonst zu viel Nebenkosten. Und wenn die anderen das herausbekommen, droht dir eine Nachzahlung der Nebenkosten.

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) ist pro Wohnung zu entrichten. Dabei spielt es keine Rolle wie viel Geräte oder Personen in der Wohnung sind. So lang es privat ist.

Was hat es mit den Nebenkosten zu tun? Er hat einen Mietvertrag und er bezahlt seine Miete plus Nebenkosten.

@kostaaaaaa

Das hast du so nicht geschrieben. Oder du hast dich falsch aufgedrückt.

Ändert aber an den Rundfunkbeitrag nichts, gezahlt wird pro Wohnung!