Wer zahlt Rundfunkgebühren, Mieter oder Vermieter?

15 Antworten

Der Vermieter stellt lediglich den Wohnraum zur Verfügung, für die darin genutzten Rundfunk-Geräte bist Du selbstverständlich selbst verantwortlich ...

Insofern ist es auch Deine Aufgabe bzw. Pflicht, die GEZ Gebühren selbst zu bezahlen

für die darin genutzten Rundfunk-Geräte bist Du selbstverständlich selbst verantwortlich

Jeder Haushalt, auch ohne Radio und TV, ist zur Zahlung des Rundfunkbeitrages gesetzlich verpflichtet.

Jeder, der ein Fernsehgerät oder Radio nutzt, muss Rundfunkgebühren bezahlen. Also Sie selbst.

Nur wenn ein TV in der Wohnung bereits vorhanden ist (Ferienwohnung oder möblierte Wohnung), zahlt der Vermieter die Gebühren. Also immer der Eigentümer der Geräte.

Nach der gesetzlichen Regelung zahlt der Mieter den Rundfunkbeitrag. Deine Vermieterin hat mit ihrer Aussage sicher nicht gemeint, dass sie das übernimmt.

Mit Kabel und Fernsehen meinst sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kabelgebühren, die der Kabelnetzbetreiber für die Bereitstellung verlangt. Das hat nichts mit der Rundfunkgebühr zu tun, das ist was völlig anders.

Die müsst hier extra bezahlen.

die Gebühr zahlt der Mieter, denn es ist dein Privatvergnügen.