Rufmord, kann ich jemanden anzeigen wenn er schlimme dinge rumerzählt die der wahrheit entsprechen aber ich es verneine und es die polizei oder sonst wer nicht?

4 Antworten

Wenn es wahr ist, ist es kein Rufmord. dann wäre es nur strafbar, wenn es vertrauliche Informationen wären und die Person der man diese Informationen anvertraut hat, Stillschweigen zugesichert hat, oder dazu gesetzlich verpflichtet ist. In dem Fall wäre es eine Datenschutz Angelegenheit.

§ 186

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hmm, die Wahrheit zu erzählen ist nicht unter Strafe gestellt.

Die Straftatbestände wären "Üble Nachrede" und "Verleumdung". Beide beziehen sich jedoch auf Tatsachenbehauptungen, die vom Täter nicht belegt werden können.

Wenn du wahrheitswidrig behauptest, dass die Tatsachenbehauptung des Täters falsch sei, und das kommt heraus, dann hast du dich vermutlich wegen einer falschen Aussage vor Gericht selbst strafbar gemacht.

Du kannst natürlich Anzeige erstatten. Aber ich bin ausgesprochen skeptisch, dass das zum Erfolg führt. Zumal du in deiner Frage ja schon implizierst, nicht gerade zu den ehrlichen Mitbürgern zu gehören.