Darf die polizei lügen?

18 Antworten

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Ja sie dürfen lügen !! = Das beste Beispiel das doch jeder Fahrer eines Fahrzeuges kennt. Du wirst aber keinen Beamten finden, der dies zugibt, außer du stellst die Beamten frech aber freundlich zur Rede. Habe das alles schon hinter mir.

  1. Die Beamten halten dich an, und behaupten es wäre eine Allgemeine Verkehrskontrolle. Oft ist diese Behauptung eine Lüge, um das gezielte Stoppen deines Fahrzeuges zu begründen.

  2. Polizisten behaupten.... Wir nehmen bei ihnen ein Alkoholgeruch war, haben sie was getrunken, und sind sie mit einem Test einverstanden. Denn ohne Grund dürfen sie keinen Test durchführen.

  3. Normale Kontrolle und die Beamten sagen. " Weisen sie sich bitte aus. Sie sind verpflichtet sich auszuweisen. Wieder eine Lüge, denn kein Deutscher Staatsbürger hat die Pflich seinen Personalausweis mitzuführen.

  4. Polizeibeamte fahren mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt ( 60 km/h ) , haben weder das Horn noch Blaulicht eingeschaltet. Lüge = Wir waren im Einsatz.

Gruß Wolf ohne Lüge :))

Du kannst gar nichts machen, denn du müßtest die angeblichen Lügen dann auch beweisen können, und das kannst du nicht.

Darf man die poliezei bei einer (verkehrskontrolle) um eine genehmigung bitten oder sowas in der art ? sodas die erstmal schlucken müssen ?

Endlich jemand der sagt dass es keine Pflicht ist den Perso immer dabei zu haben! Wir haben schon mehrfach Ärger bekommen wenn wir zusammen draußen waren und einer keinen Personalausweis dabei hatte.

Man muss das mal auf den einzelnen Beamten einschränken. Wenn ich den frage, ob ich eine Anzeige wegen XYZ machen kann und er verneint dies (obwohl es sehr wohl ginge), weil er nichts arbeiten will, muss die vorgesetzte Behörde bzw das Innenministerium für die Rechtsfolgen gerade stehen, wenn mir daraus ein Nachteil entsteht. Und wenn ich das alles beweisen kann. Die Behörde wird in so einem Fall das Geld (wenn sie Schadenessatz leisten mussten) vom Beamten zurückfordern. Alle Beamten in allen Ämtern müssen rechtlich korrekte Auskünfte erteilen. Bei Ermittlungsarbeit ist es üblich mit falschen Anschuldigungen zu operieren. Es könnte ja so gewesen sein. Auch bei Gericht wirst du beschuldigt dieses und jenes getan zu haben, auch wenn du dann einein Freispruch bekommst. Da macht sich der Staatsanwalt auch ncht strafbar . Es könnte ja so gewesen sein. Also ja - die Polizei darf bei ihrer Ermittlungsarbeit lügen.

Die Polizei darf schon lügen wenn es den Ermittlungen dienlich ist. Bei Verhören machen die das ständig.

136a StPO verbietet es trotzdem!

@Still

nicht unbedingt ... im Rahmen der kriminalistischen List ist so einiges möglich, was noch nicht unter die verbotene Täuschung des §136a StPO fällt .. viele aber als "Lüge" bezeichnen

Darf sie nicht und macht sie auch nicht.

Ja...Sie dürfen! Und Nein....Du hast keinen Grund Sie zu verklagen ;)