Darf die Polizei über meine Vergangenheit an Straftaten an andere Private Personen was erzählen?

5 Antworten

Nein.Die Polizei unterliegt, ähnlich wie Anwälte, dem Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen (Schweigepflicht). So weit ich das weiß. Eventuell eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen ;)


Dürfte die nicht. Das ist wie beim Anwalt, Arzt, Groß Konzerne, etc., diese unterliegen in der Schweigepflicht und diese Informationen stufen sich eigentlich auch als Betriebsgeheimnis ein. Das ist strafbar, dass jemanden anderen zu erzählen, auch bei Beamten...

Hallo.

Eigentlich nicht. Aber wenn deine Freundin das Wußte?.

Wenn es der Wahrheitsfindung dient.

Mit Gruß

Bley 1914

Nein.

Nein, das dürfen die definitiv nicht. Du kannst dich über den Polizisten, der das gesagt hat beschweren. Die Schweigepflicht gilt auch für deinen Fall. Sonst könnte ich morgen auch zur Polizeistation gehen und mir nette Geschichten zu meiner Unterhaltung erzählen lassen. Die dürfen das nicht.