Ist das rufmord und kann ich ihn anzeigen?

10 Antworten

Rufmord gibt es nicht.

Es gibt Verleumdung und üble Nachrede. Der Unterschied ist, dass Verleumdung wider besseren Wissens erfolgt.

Du kannst dies zur Anzeige bringen und Strafantrag stellen.

Rede am besten mit deinen Eltern und ich denke der Schritt zur Polizei wäre auch ratsam!

Juristisch gibt es keinen "Rufmord".

Aber es ist natürlich trotzdem eine Straftat.


§ 186
Üble Nachrede



Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Und ja, hier kann man einen Strafantrag stellen, allerdings müsstest du dafür volljährig sein, ansonsten müssten deine Eltern mitkommen. Die müsstest Du in dem Fall also darüber informieren.

Mit 18 Jahren wird er allerdings wohl noch unters Jugendstrafrecht fallen, im Falle einer Verurteilung kämen dann höchstwahrscheinlich ein paar Sozialstunden raus.

Also Rufmord gibt es nicht, man nennt das Verleumdung. Die Verleumdung ist strafbar, wenn du in deiner Qualität als Mensch herabgesetzt wurdest, das kann man hier annehmen. 

Im übrigen müsste er dann beweisen, dass er die Wahrheit gesagt hat, wenn er angeklagt wird. Du musst beweisen, dass ser es rum erzählt hat.

Also such schon mal nach Zeugen, aber ja, du kannst ihn anzeigen.

Im übrigen kannst du alle, die das Gerücht weiterverbreiten, wegen übler Nachrede anzeigen und die, die die fertig gemacht haben, allenfalls wegen Beleidigung.

Eine "Anzeige" alleine bringt ja nichts, wenn dann müsste ein Strafantrag gestellt werden und dafür müsste der Fragant volljährig sein. Ohne Erziehungsberechtigte kommt sie also erst mal nicht weiter.

@Messkreisfehler

Einen Strafantrag stellt nur die Staatsanwaltschaft. Die Geschädigte lediglich eine Strafanzeige.

@sumi79

Unsinn...

§ 77 Antragsberechtigte StGB

(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt,

der Verletzte den Antrag stellen

.

Hallo!

Das ist tatsächlich Rufmord bzw. als üble Nachrede zu werten & als solche auch durchaus verfolgbar. Was diesem Typen, der das sagt, allerdings für ein Strafmaß drohen könnte weiß ich nicht -------> da müsste man Rechtsfachleute fragen :)