IST DAS ÜBLE NACHREDE UND/ODER RUFMORD?

3 Antworten

Das könnte sowohl den Tatbestand der üblen Nachrede als auch der Verleumdung erfüllen.

Rufmord gibt es nicht als Straftatbestand.

Sollte diese Geschichte wirklich wahr sein, würde ich mir umgehend Screenshots davon anfertigen Und separat speichern.

Und dann Anzeige erstatten.

AssassineConno2  19.10.2017, 09:15

Perfekt 👌🏻

Sie hat sich nach § 164 StGB strafbar gemacht. Ich würde sie an deiner Stelle direkt anzeigen

 

AssassineConno2  19.10.2017, 09:14

Das vermutlich auch. 186 und 187 sind hier aber doch einschlägiger 😉

Warum wurde sie eigentlich nicht wegen falscher Verdächtigung angezeigt (da anonym kann sie ja nicht einfach davon ausgehen dass du das bist!)?

Üble Nachrede ist betroffen (Freiheitsstrafe bis 2 Jahre). (Paragraph 186 2.Alt. StGB)

Paragraph 187 Verleumdung sollte hier auch betroffen sein was das höhere Strafmaß besitzt.