Rufbereitschaft am arbeitsfreien Tag

2 Antworten

Auch wenn Hexle2 anderer Ansicht ist:

Wenn in dem für Dich zuständigen Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder anderen für Deinen Arbeitsplatz geltende Vertragsbestandteile eine Rufbereitschaft beschrieben ist, Dann darf der Arbeitgeber das natürlich machen. Daran sind jedoch Bedingungen geknüpft:

Der Rufbereitschaft müssen Leistungen gegenüber gestellt werden.

Z.B. TV KVI Hessen. Zitat: "Für jede angefangene 12 Stunden Rufbereitschaft hat der Arbeitgeber 1 Stunde Arbeitszeit zu vergüten. Wird der MA innerhalb der Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung herangezogen, sind ihm unabhängig der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit mindesten 3 Stunden zu vergüten."

Dein AG darf also unter bestimmten Bedingungen Rufbereitschaft anordnen und Du hast dann die Verpflichtung innerhalb einer zumutbaren Zeit zur Arbeit zu erscheinen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du dafür zu Hause auf den Anruf warten mußt. Diese so genannte häusliche Rufbereitschaft ist ARBEITSZEIT und voll zu bezahlen! Wenn durch die Rufbereitschaft Mehr / Überstunden anfallen, dann sind diese Stunden mit den üblichen Zuschlägen zu bezahlen. Alternativ ist Dir die Möglichkeit einzuräumen diese Stunden "abzufeiern".

Darf der Arbeitgeber mich am Montag zur Rufbereitschaft heranziehen?

Nein, darf er nicht. Deine vereinbarte Stundenzahl hast Du erreicht und der Montag ist Dein freier Tag. Wenn der AG dort Rufbereitschaft möchte, muss das vereinbart sein und zudem bezahlt werden. Rufbereitschaft ist ja keine Freizeit, da Du immer erreichbar und einsatzbereit sein musst

Rufbereitschaftszulage gibt es und im Arbeitsvertrag u. Tarifvertrag steht die Möglichkeit der Rufbereitschaft

@Tiffy03

Rufbereitschaft muss aber auch bezahlt werden. Hast Du eine Vereinbarung über die Leistung von Überstunden? Gibt es einen Betriebsrat? Der muss den Überstunden auch zustimmen.