Am Samstag krank und am Montag zur Arbeit, danach Krankschreibung nachtragen, geht das?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

gehe am montag zu deinem hausarzt und erkläre ihm die situation und dann wird er dich auch rückwirkend für den einen tag krank schreiben. schließlich ist der hausarzt der arzt deines vertrauens. da dürfte es keine probleme geben, mir ging es auch schon so, dass ich hätte samstag arbeiten müssen und krank wurde. da hab ich ohne probleme rückwirkend einen schein bekommen.

Soweit mir bekannt ist (aber ich bin mir nicht sicher), dürfen Ärzte heute nicht mehr rückwirkend krank schreiben. Aber versuche es ruhig bei deinem Hausarzt.

Dennoch wäre es besser, wenn du einen Arzt des Notfalldienstes anrufst und es mit ihm abklärst.

Mußt Du in Deinem Betrieb für einen Tag eine Krankmeldung haben? Viele Betriebe verlangen erst ab dem dritten Tag eine. Ruf doch noch mal im Geschäft an und frag nach. Dann gehst Du am Montag zur Arbeit und bekommst den Samstag bezahlt. Nachträgliche Krankschreibungen machen viele Ärzte gar nicht mehr. Vor allem wenn es Dir wieder gut geht.

Ja bei uns geht das,aber es gibt doch bestimmt ein arzt in deiner Nähe der Wochenenddienst hat,oder? Dann musst du dahin gehn und dir eine Krankmeldung holen,weil das macht nicht jeder Arzt. Geh besser heute noch hin.Lg

Danke für die schnelle Antwort. Ehrlich gesagt weiß ich nicht ob ich bei einem Krankheitstag eine Krankschreibung brauche. Und den Wochenenddienst macht bei mir das Krankenhaus. Ich denke die sind nicht so froh wenn ich da mit meinen Magenschmerzen hin gehe...ist echt eine blöde Situation...

@Karotte1985

Das Krankenhaus kann sowiso nicht krankschreiben. Ruf einfach in deiner Firma an und frag nach,villeicht brauchst du ja wirklich keine und wenn doch dann erklär es deinem Hausarzt. Er kennt dich wahrscheinlich und gibt dir dann auch eine. Wenn nicht wars eben ein Urlaubstag den sie dir geben. Ich denke jedoch nicht,dass sie da tun. Viel Glück und gute Besserung.Lg

Der Arzt darf nur in absoluten Ausnahmefällen rückwirkend krank schreiben. Selbst wenn du Montag noch nicht wieder auf den Beinen bist, kann der Arzt die rückwirkende Krankmeldung selbstverständlich verweigern. Und wenn dein AG ab dem ersten Tag eine AU verlangt - was wir nicht wissen - bist du verpflichtet heute zum Arzt zu gehen. Auch wenn es ein Notdienst ist. Ansonsten besteht rechtlich von AG-Seite die Möglichkeit einer Abmahnung und der Tag muss wegen unentschuldigten Fehlens nicht bezahlt werden. Das Einfachste wäre sicherlich, du wirfst einen Blick in deinen Vertrag. Steht dort nicht, dass du im Krankheitsfalle ab dem ersten Tag eine Ärztliche Bescheinigung brauchst, ist die telefonische Meldung ausreichend.