Rückzahlung zuviel erhaltener Leistung vom Arbeitsamt

7 Antworten

Bei einem Widerspruch gegen die Rückforderung wird immer an das Hauptzollamt weitergeleitet und von dort die Einziehung der Überzahlung gefordert. Du wirst die Überzahlung auch noch zurückzahlen müssen.

Du muss die zu viel gezahlten Leistungen zurück zahlen an das Amt.

Du wirst das Geld noch zurück zahlen müssen. Du kannst bei denen auch einen Antrag auf geringe Ratenzahlung stellen

Das Hauptzollamt ist "nur" die Pfändungsstelle des Arbeitsamtes und hat sicherlich erst mal die anfallenden Gebühren kassiert.

Das entbindet aber nicht von der Rückzahlung der zuviel bezogenen Leistungen.

WAS steht denn im Brief vom Hauptzollamt... ??? Du bist so herrlich unkonkret... Die Überzahlung musst du an das Amt zurückerstatten, wenn das Zollamt nicht die Überzahlung mit der "Strafe" einzieht und an das Amt weiterleitet - du musst schon mehr preisgeben.