Muss man zuviel gezahlte Leistung einer Versicherung zurückzahlen?

5 Antworten

Danke für die vielen Antworten,. die jedoch offenbar alle falsch sind. Ich habe noch ein wenig gesucht und bin auf den Entreicherungsgrundsatz gestoßen.

Frei gesprochen bedeutet das: Erhält Jemand eine Überzahlung, ohne dass es ihm bewusst ist und ohne dass er dafür verantwortlich ist und hat er das überzahlte Geld bereits ausgegeben, so kann er auf Entreicherung plädieren. In dem Fall muss er nichts zurückzahlen.

SaVer79  07.10.2013, 20:15

Dazu müsste die Bekannte nun aber darlegen, dass ihr nicht bewusst war, dass sie zuviel Geld erhalten hat....und sie muss auch darlegen, dass sie tatsächlich entreichert ist!

Ja. Sie muss zurückzahlen.

Das ergibt sich aus BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Versicherer hat einen Anspruch wegen Bereicherung.

Wer unrechtmäßig Geld bekommt, kann das natürlich nicht einfach behalten. Wenn ein Fehler bemerkt wird, wird das selbstverständlich zurück gefordert. Hierbei gelten die allgemeinen Verjährungsfristen

Wenn die Bekannte zu wenig Geld bekommen hätte, dann hätte sie doch auch angerufen und den Rest verlangt, oder? Warum sollte sie nun im Gegenzug Geld behalten dürfen, dass ihr nicht zusteht?

ja es muss zurückgezahlt werden. ansonsten ist es eine ungerechtfertigte bereicherung und strafbar.