Ermittlungsverfahren Verdacht des Betruges?


21.09.2021, 18:50

Hier noch das Schreiben

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt da so ein Sprichwort, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und andere hatten oder haben auch viele anderen Sachen im Kopf und kommen ihrer Mitwirkungspflicht trotzdem nach und melden Veränderung, wenn sie wie bei dir eintreten.

Sicher kannst Du dir auch einen Rechtsbeistand suchen, trotzdem solltest Du die Frist zur Anhörung nicht verstreichen lassen.

Denn diese wird am Ende entscheiden, ob und wenn ja, was es an Strafe geben kann.

Je nach finanziellen Verhältnissen kann das dann nur zusätzliche Kosten für dich bedeuten, wenn Du dir einen Rechtsbeistand suchst.

Denn auch dieser wird eine evtl. Strafzahlungen nicht verhindern können, denn diese würde ja zu Recht erhoben.

Ich bin momentan wieder arbeitslos und erhalte auch grade kein Arbeitslosengeld also gar nichts finanziell. Und ja das stimmt mit Unwissenheit schützt nicht es war einfach dumm und ich muss dafür gerade stehen leider aber ich habe damals doch das Geld zurück gezahlt also ist die Sache im Grunde doch erledigt gewesen wenn ich denn anhörungsbogen nun ausfülle was kann mich im schlimmsten Fall erwarten ?

@jasminoo94

Nein ist es eben nicht wie Du ja selber sehen kannst.

Warum bekommst Du keine Leistungen, wenn Du doch arbeitslos bist ?

Wenn Du wenig oder auch kein Einkommen hast, kannst Du versuchen beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen.

Dann müsstest Du beim Anwalt nur um die 20 Euro zahlen müssen.

Das kann man so pauschal nicht beantworten, nur soviel, dass es bei einer Geldstrafe bleiben wird, wenn Du dir diesbezüglich noch nichts hast zu Schulden kommen lassen.

Da geht es dann nach der Höhe der zu Unrecht bezogenen Leistung, kann meines Wissens bis max. 5000 Euro betragen, aber die kommen ganz sicher nicht auf dich zu.

Solltest also deine damalige Situation in der Anhörung ausführlich erklären, wenn Du Glück hast wird das ganze dann doch eingestellt, denn ein Schaden ist durch die Rückzahlung ja nicht wirklich entstanden und der zu Unrecht bezogene Betrag war ja auch nicht so hoch.

@isomatte

Ich hab eine Sperrzeit da ich gekündigt habe danke für deine hilfreiche Antwort

@jasminoo94

Hast Du keinen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter gestellt, dass Du zumindest eine sankionierte Leistung bekommst ?

Bitteschön

@isomatte

Nein ich kenne mich da zu wenig aus

@jasminoo94

Wie alt bist Du denn und wo bzw. mit wem wohnst Du zusammen ?

Es besteht dann ggf. die Möglichkeit ALG - 2 oder besser Hartz - lV beim Jobcenter zu beantragen, dann könnte man seinen sanktionierten Bedarf nach dem SGB - ll bekommen.

Bei einem Single wären das derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min. noch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, diesen muss man aus seinem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber zahlen.

Die Sanktion würde dann 30 % vom Regelbedarf betragen und das über einen Zeitraum von 3 Monaten, die Kosten der KDU - sind davon nicht betroffen.

Danke dir für deinen Stern !

Es handelt sich offenbar um den Vorwurf des Verdachts des Betruges, damit können sie sich natürlich einen Rechtsbeistand nehmen. Ob sie von der Möglichkeit gebrauch machen liegt in ihrem Ermessen. Allerdings ist es niemals eine gute Strategie "andere" für sein Fehlverhalten verantwortlich zu machen. Somit ist die Ausrede "ich hatte so viel im Kopf wegen irgendwas" keine gute Idee.