Rückzahlung an Rentenversicherung / Steuer

3 Antworten

Hallo Frischfrosch,

zu den Beiträgen von "DerHans" und "TomRichter": "DerHans" vertritt die Auffassung, dass die Rentenrückzahlung Deine Steuerschuld nicht verkürzen würde; "TomRichter" ist der Meinung, dass es sich bei der Rückzahlung von der Steuersystematik her um ein Darlehen handeln würde und somit ebenfalls nicht steuerrelevant wäre.

Der Bundesfinanzhof ist anderer Meinung. Er hat nämlich 1958 zu einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Rückzahlung einer steuerfreien Versorgungsrente zwar nicht steuerrelevant wäre, aber nur deshalb, weil die Versorgungsrente bereits beim Zufluss steuerfrei war.

In der Begründung steht unter Anderem:

"Die Rückzahlung von Einnahmen kann sich grundsätzlich nur bei der Einkunftsart auswirken, bei der sie angefallen sind. Muß ein Steuerpflichtiger empfangene Renten zurückerstatten, die in der Vergangenheit der Einkommensteuer unterlegen haben, so stellt der zurückgezahlte Betrag eine negative Einnahme des Jahres dar, in dem die Rückzahlung erfolgt ist."

Quelle: Bundesfinanzhof, VI-25/57-U, Urteil vom 12.12.1958

Wo kann ich diesen Gesamtbetrag im Elsterformular eintragen?

Du trägst den Rückzahlungsbetrag dort als negative Einnahmen ein (mit Minuszeichen), wo die Witwenrente beim damaligen Erhalt eingetragen wurde.

Wenn du Rente unrechtmäßig bezogen hast, und diese nun zurück zahlen musst, verkürzt das keineswegs deine Steuerschuld. Wenn dein Steuerbescheid aus diesem Zeitraum noch nicht rechtskräftig ist, kannst du die darin enthaltenen Einkommenssteuern für diesen Betrag vielleicht noch zurück bekommen. Das kannst du aber keinesfalls über das Elster-Formular erreichen. Da brauchst du dann schon Hilfe von einem Steuerberater. Der ist dann wahrscheinlich teurer, als diese evtl. Steuererstattung.

Schwierig - das Problem ist, dass Du "damals", wie sich erst jetzt herausstellt, gar keine Rente bekommen hast, sondern nur ein Darlehen, das Du jetzt zurückzahlst.

Buchhalterisch könnte man das einfach sehen, damals hattest Du positive Einnahmen aus Rente, dann ist die Rückzahlung eben negative Einnahme aus Rente. Wäre einfach und gerecht, und dieses Verfahren wird auch hier vertreten:

http://www.steuertipps.de/lexikon/a/arbeitslohn-rueckzahlung

Dagegen spricht:

Von der Steuersystematik her ist Deine jetzige Rückzahlung aber keine negative Rente, sondern eine Darlehenstilgung, und die ist nicht steuerrelevant. Siehe auch die Antwort von DerHans.

Das heisst, Deine jetzige Rückzahlung mindert nicht die Steuer. Aber die Steuer für die Rente "damals" wurde zu Unrecht erhoben, da das ja gar keine Rente war, sondern nur ein Darlehen. Wenn "damals" noch keine vier Jahre her ist, kannst Du den Bescheid noch ändern lassen nach Par.173 Abs.1 AO.

Je nach Höhe des damaligen und jetzigen Einkommens kann die eine oder andere Verfahrensweise günstiger sein - wenn das Finanzamt mitspielt.

Ob es dazu schon Gerichtsentscheidungen gab, entzieht sich meiner Kenntnis.