BAföG - Private Rentenversicherung, wird diese angerechnet?
Hi,
ich habe eine private Rentenversicherung die sich gerade auf einen Rückkaufswert von über 6000 euro beläuft. Die Versicherung wird ( wenn es zum Abschluß kommen sollte :-) ) entweder als monatliche Rate oder auf einmal ausgezahlt.
Meine Frage wäre, ob ich diese beim BAföG-Antrag angeben muss und ob sie dann aufs BAföG angerechnet wird.
Wenn ja? Gbt es legale Mittel, dass sie nicht angerechnet wird?
Bitte nur legale Vorschläge ich hab schon genug krumme Dinger gedreht :-).
Danke in voraus.
4 Antworten
Naja ich hab in das Feld in den der Zahlenwert kommt geschrieben "siehe Beiblatt Versicherung" und dann auf das Beiblatt:
Da der Verkauf meiner Lebensversicherung grob unwirtschaftlich wäre (angesammelte Prämien > Rückkaufswert), bitte ich um die Freistellung meines Versicherungsvermögens.
Mit freundlichen Grüßen Name
Ob der Antrag durchkommt bleibt allerdings abzuwarten, irgendwas findet mein Lieblingsamt ja immer ^^
"Meine Frage wäre, ob ich diese beim BAföG-Antrag angeben muss..."
Mach es. Alles andere bringt nur Scherereien.
"...und ob sie dann aufs BAföG angerechnet wird."
Wegen der Option auf eine Kapitalausschüttung am Ende der Laufzeit ist sie fürs BAföG keine reine Rentenversicherung und deshalb grundsätzlich anzurechnen; mit dem Rückkaufswert.
Wie TestingKid schon anregte, kannst Du versuchen, sie freistellen zu lassen. Das wird vorauss. dann passieren, wenn der Rückkaufswert niedriger ist als die Summe aller Deiner Einzahlungen. Nennt sich Härtefreibetrag und wird u.a. dann gewährt, wenn Du Dein Vermögen verschleudern müsstest. Zins- oder Prämienverluste musst Du allerdings hinnehmen...
Also ich hab ja selber erst so nen Antrag gestellt und warte noch auf die Antwort...
Zunächst einmal Vermögen ist grundsätzlich anzugeben.
Aber zu deiner Frage:
Das Gesetz stellt sich meines wissens die Frage ob eine solche Kündigung grob unwirtschaftlich ist.
Heißt konkret, wenn der Rückkaufswert geringer ist als die für die Kapitalbildung angesammelte Prämien, dann kann das Vermögen von der Anrechnung freigestellt werden.
Dazu reicht ein formloser Antrag auf Freistellung.
Sehr gutes Bafög-Forum (mit Unterforum zu Vermögens- und Einkommensfragen):
http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Die antworten in ein bis 2 Werktagen.
Es kommt aber keine E-Mail-Benachrichtigung, weil keine Anmeldung nötig.
Musst halt gelegentlich mal reinschauen.