Rückt das Finanzamt einem sofort auf die Pelle, wenn man Sachen auf Ebay verkauft. Ist das überhaupt schon vorgekommen?

8 Antworten

Kommt drauf an.

Private DInge zu verkaufen ist erlaubt. Auch gibt es dafür keine Summe.

Sobald Du jedoch Gewinnerzielend Sachen verkaufst, ist das handeln.
Dann wäre das nicht nur ein Fall für das Finanzamt, sondern auch für die Polizei, da es sich um Steuerhinterziehung handelt.

Bevor Du fragst, wie die das raus bekommen.
Im 21 Jahrhundert in der digitalen Welt gibt es genug Software´s dazu...

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:38

Okay alles schön und gut die finden raus anhand von mustern und tracking und was weiß ich was oder ermitteln von der abholadresse aus mit der Kriminalpolizei von mir aus, aber ich will doch keine tausenden von euro umsätzen machen, möchte vielleicht 2 abstrakte Bilder malen in der Woche für die ich jeweils, wenns hoch kommt 150-200€ bekäme, wenn es sich überhaupt verkaufen lässt ich weiß ja noch nicht mal ob sich käufer finden und deswegen sollte ich gleich einen Gewerbe schon anmelden?

KontaktlosNFC  23.07.2021, 13:45
@kankaabi

Natürlich ist das Handeln.
Du malst was und verkauft es, um Geld damit zu machen.
Du benötigst ein Kleingewerbe.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:50
@KontaktlosNFC

Okay, gut dann mach ich ein Kleingewerbe auf und mache das offiziel, hast du eine idee welche Kosten ich dann abdrücke? werden dann pro verkauftes Bild die hälfte vom Geld steuern sein die ich dann abgeben muss?

eBay gibt alle Daten an das FA weiter und dort wird aus automatisch ausgewertet. Wenn du also privat angemeldet bis und oft Neuware anbietest wirst du auch erfasst. Da FA kann das viele Jahre zurückverfolgen.

Falls du meinst es wird dich treffen, man kann einer Strafe wegen Steuerhinterziehung ganz einfach mit einer Selbstanzeige aus dem Weg gehen.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 11:59

aber macht das sinn 3-4 abstrakte Bilder die man verkauft im Monat und ein gewinn von insgesamt 1000€ hat deswegen ein Gewerbe anzumelden? ich weiß ja noch nichtmal inwiefern ich erfolg habe mit dem verkauf meiner Bilder. ..

iq1000  23.07.2021, 12:09
@kankaabi

Wenn man nichts verkauft fallen auch keine Steuern an. Aber denke dran, du wirst beobachtet. Lass dich fachlich beraten.

DrZen  23.07.2021, 12:29
@iq1000

kann man seine Spur nicht verschleiern oder so?

Seeheldin  23.07.2021, 13:33
@kankaabi

Wenn Du die Bilder selbst malst, bist Du Freiberufler und musst kein Gewerbe anmelden. Steuern musst Du aber zahlen.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:40
@Seeheldin

achso, also für ein Bild das ich jetzt für 150€ verkauft habe soll ich einmalige Steuern zahlen? wie stellst du dir des vor?

Seeheldin  23.07.2021, 13:43
@kankaabi

Nein, musst Du nicht. Wenn Du aber regelmäßig Deine Kunstwerke verkaufst, dann ja.

Mediachaos  23.07.2021, 13:44
@kankaabi

In der Steuererklärung als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit angeben. So einfach ist das.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:44
@Seeheldin

ich lasse Sie einfach über andere personen verkaufen punkt fertig aus, was will papa staat da noch machen

Seeheldin  23.07.2021, 13:46
@kankaabi

Das wäre Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat und kann Dich sogar ins Gefängnis bringen. Das gilt auch für die anderen Personen, das ist Beihilfe.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:47
@Mediachaos

Und dann schön steuern abzahlenetwa? von 150€ das ich für ein Bild bekomme mal soeben 75€ abdrücken?

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:48
@Seeheldin

Nö wie soll das denn bewiesen werden, geht nicht also von daher

Mediachaos  23.07.2021, 13:51
@kankaabi

Quatsch. Bis zu einem gewissen Jahresumsatz ist das ohnehin steuerfrei. Aber angegeben werden muss es eben, sonst kann's Ärger geben.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:53
@Mediachaos

Hm, okay vielleicht ist das ja nicht schlecht es offiziell zu machen, fallen dann keine gebühren für das kleingewerbe an oder so? was gilt noch zu beachten dann?

iq1000  23.07.2021, 14:28
@kankaabi

Wenn du Steuern zahlst kannst du auch deine Kosten absetzen, Farbe, Hardware, Gebühren usw. Einige hier sind ja schon etwas mehr mit der Materie vertraut.
Eins ist aber Sicher, das FA ist nicht blöd. Wenn man da einmal drin steckt, tja....

Mediachaos  23.07.2021, 14:38
@kankaabi

Dazu gibt es Websites, Literatur oder einen VHS-Kurs. s ist schon das Eine oder Andere zu beachten, aber vor allem für Kleingewerbler durchaus behe0rschbar.

Seeheldin  23.07.2021, 20:12
@kankaabi

Eine Gewerbeanmeldung kostet Geld - da ist es egal, ob es sich um einen großen Betrieb oder einen kleinen Krauter handelt.

Sofern Du diese Bilder selbst malst, brauchst Du keine Gewerbeanmeldung, dann bist Du freiberuflich tätig. Du gibst nur die entsprechende Anlage zur Steuererklärung ab. Und Du kannst Deine Ausgaben (Leinwand, Farbe, Internetkosten, Versand usw.) abziehen.

Diese Verkaufsplattformen werden überwacht und überwachen sich auch selbst. Niemand dort hat Lust auf Stress mit dem Finanzamt.

In Deinem eigenen Interesse solltest Du ehrlich sein. Kommt das Finanzamt Dir auf die Schliche, wird es richtig teuer: Säumniszuschläge, Zinsen, Strafgebühren. Und ein Strafverfahren gibt es obendrauf. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.

Ich antworte nochmal mit einem neuen Kommentar:

Veräußerung selbst gemalter Bilder

Die Veräußerung selbst gemalter Bilder, mit eigener kreativer Schöpfung, ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Das ist eine selbständige Tätigkeit - ein Gewerbe braucht nicht angemeldet werden.

Eine selbständige Tätigkeit muß beim Finanzamt angemeldet werden.

Kosten zur Erstellung der Bilder kannst Du abziehen; es wird nur der Gewinn versteuert.

Du kannst aber zunächst versuchen, ob Du überhaupt etwas verkaufst - wenn, dann gibst Du das bei der Steuererklärung an - wenn Du ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, dann bleiben 410 € im Jahr steuerfrei und zwischen 410,01 und 820 € wird nur ein Teil versteuert (Härteausgleich).

Sollte sich herausstellen, daß Du regelmäßig verkaufst, dann solltest Du Dich beim Finanzamt als Selbständiger anmelden.

Wenn gebrauchte Gegenstände des privaten täglichen Bedarfs (z. B. Kleidung, Haushaltsgegenstände, Bücher, Spielzeug etc.) veräußert werden oder andere Gegenstände, die länger als 1 Jahr in Deinem Besitz waren, dann ist das steuerlich nicht relevant.

Wenn Du aber nachhaltig Waren mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst ( z. B. indem Du diese zum Zwecke der Veräußerung vorher erwirbst), dann ist das steuerlich durchaus relevant - hier müsste dann auch ein Gewerbe angemeldet werden.

Die Finanzämter haben eine Software im Einsatz, welche die einschlägigen Portale scannen.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 11:56

Achso okay, und wenn ich jetzt einfach nur mal ausprobieren möchte abstrakte Bilder die ich auf Leinwänden male zu verkaufen, muss ich gleich Gewerbe anmelden? ich weiß ja nicht einmal ob sich die Bilder überhaupt verkaufen ließen

niggel2020  23.07.2021, 13:28
@kankaabi

Du kannst ein Gewerbe auch bis zu 60 Wochen nach deinem Ersten Verkauf anmelden! (Also musst es dann auch) dann begehst du auch keine Steuerhinterziehung!

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:43
@niggel2020

hajo, also lieber verticke ich die Bilder auf der straße als mir diesen ganzen Stress zu machen

Comp4ny  23.07.2021, 13:44
@kankaabi
möchte abstrakte Bilder die ich auf Leinwänden male zu verkaufen, muss ich gleich Gewerbe anmelden? 

Ja, weil du hier eine Gewinnabsicht hast und somit auch Gewerbepflichtig.

also lieber verticke ich die Bilder auf der straße als mir diesen ganzen Stress zu machen

Und auch dann bedarf es ein Gewerbe.

kankaabi 
Fragesteller
 23.07.2021, 13:51
@Comp4ny

wo keine kontrolle, so keine Strafe

DerSchopenhauer  23.07.2021, 15:22
@kankaabi

siehe meinen 2. Kommentar

DerSchopenhauer  23.07.2021, 15:23
@niggel2020

Der Verkauf selbst gemalter Bilder mit eigener Schöpfung ist eine selbständige Tätigkeit und kein Gewerbe.

niggel2020  23.07.2021, 15:24
@DerSchopenhauer

Sofern du damit Gewinn erzielen tust schon...

DerSchopenhauer  23.07.2021, 15:26
@niggel2020

Nein - KEIN Gewerbe - schreibe bitte nicht so etwas Falsches - steuerlich macht (§ 15 EStG - u. a. künstlerische Tätigkeit - das kannst Du nachlesen).

DerSchopenhauer  23.07.2021, 15:29
@DerSchopenhauer

Quark, was ich geschrieben hab - § 15 EStG ist falsch

= § 18 EStG - selbständige Tätigkeit = u. a. künstlerische Tätigkeit

DerSchopenhauer  23.07.2021, 15:32
@niggel2020
Du kannst ein Gewerbe auch bis zu 60 Wochen nach deinem Ersten Verkauf anmelden!

Übrigens: Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO muss die Anmeldung gleichzeitig mit dem Anfang des Betriebs erfolgen

niggel2020  23.07.2021, 17:03
@DerSchopenhauer

"jedoch ist es Freiberuflern grundsätzlich nicht gestattet, Handel zu treiben." Ja als Freiberufler hast du mehr Möglichkeiten darfst aber trotzdem keinen Handel ohne eigenes Gewerbe vornehmen!

niggel2020  23.07.2021, 17:08
@DerSchopenhauer

"Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist mit bis zu maximal 60 Monaten Verspätung möglich, jedoch sollte bei einer mehr als einige Monate verspäteten Anmeldung immer mit Bußgeldern gerechnet werden. Die Höhe des Bußgelds kann in den meisten Fällen gemindert oder gar vermieden werden, wenn die vergessene Anmeldung eigenständig und persönlich nachgeholt wird und das Amt eine plausible Erklärung dafür erhält, warum das Gewerbe bisher noch nicht angezeigt wurde."

https://www.firma.de/firmengruendung/kann-ich-mein-gewerbe-rueckwirkend-anmelden/

Beim Verkauf einzelner privater Gegenstände nicht. Aber wenn das einen Gewissen Umfang übersteigt, wird das gewerblich. Da gibt es keine feste Grenze. Ist aber auf jedenfall gegeben, wenn man regelmäßig Dinge an und wieder Verkauft. Besonders wird auch darauf geachtet, ob Neuwaren in größerem Umfang Verlauft werden. Aber auch eine umfangreiche Haushaltsauflösung der Verstorbene Oma kann schon gewerblich sein.