Rückgaberecht wenn Tasche nach 1 1/2 Monaten kaputt geht? Tk maxx?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi Nanunana98,

das ist einfachstes Gewährleistungsrecht. Im Prinzip hast du selbst bereits alles richtig gesehen.

Primär besteht zunächst mal ein Anspruch auf Nacherfüllung gem §§ 439 I, 437 Nr. 1, 434, 433 BGB wenn ein Sachmangel vorliegt. Deiner Beschreibung nach dürfte das der Fall sein. Du kannst dann Nachbesserung oder Nachlieferung (neue Sache) verlangen. In deinem Fall wird wohl einfach eine neue Tasche das sinnvollste sein.

Fristsetzungen etc. sind hier wohl kaum sinnvoll. Ich denke die Sache erledigt sich ganz einfach, wenn du zu TK Maxx gehst, ihnen die lage schilderst und eine neue Tasche haben möchtest.

Innerhalb der ersten 6 Monate gilt auch die Beweislastumkehr.

Anmerkung: Zunächst kann jedoch nicht das Geld zurückverlangt werden, das ginge erst, wenn eine Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist oder alternativ hierzu die Fristsetzung entbehrlich wäre. Ich halte das im vorliegenden Fall für nicht sonderlich relevant...

Einen Gutschein könntest du akzeptieren wenn dud as möchtest, das musst du allerdings nicht.

Falls du noch Fragen hast, kannst du ja jederzeit kommentieren.

Viele Grüße, JS


NanuNana98 
Fragesteller
 11.09.2016, 12:56

Vielen Dank für die ausführliche Antworte. Ich zeichne sie auf jeden Fall als hilfreichste aus. Ich habe aber noch eine kleine Frage: können Sie mir auch vorwerfen, dass es meine Schuld sei? Ich habe sie ja intakt gekauft, sie ist halt nach ein paar mal tragen kaputt gegangen. :/

Jurasuppe  11.09.2016, 21:29
@NanuNana98

Also wenn sie (offensichtlich) mutwillig zerstört worden wäre, dann wäre es natürlich keine Sachmangel. Aber so wie es bisher beschrieben wurde, dürfte das kein Problem sein. Bei dir hört sich das nach einem Fabrikatiosnfehler an, der Henkel war wohl fehlheraft angenäht, sowas passiert.

Ich denke nicht, dass sie dir da irgendetwas vorwerfen. Den bestimmungsgemäßen Gebrauch sollte es eben schon eine Weile aushalten, andernfalls ist davon auszugehen (Beweislastumkehr), dass ein Sachmangel bereits beim Kauf angelegt war. Das Gegenteil müsste vom Verkäufer bewiesen werden ... den Aufwand wird m.E. niemand für eine solche Tasche betreiben. Es ist ja bereits über 14 Tage her, stellen die sich quer?