Autokauf, getuntes Fahrzeug, Gewährleistungsausschluss, Rückgaberecht

4 Antworten

Recht haben und Recht bekomen sind in Deutschland zweierlei Dunge, also gib den Wagen zurück für die 500 EUR weniger, wie der Händler es Dir angeboten hat. Ein Gutachten kostet Dich schon einen Betrag in diese Richtuing gehend und der Anwalt auch.

MAch lieber ein kurzes Ende mit Schrecken als einen Schrecken ohne Ende, über die 500 EUR ärgerst Du dich vielleicht eine Woche, über einen Rechststreit ärgerst Du Dich Jahre.

Nur mal so, bei einem Leistungssteigerndem Umbau ist Überhitzung der Normalfall, da der Motor nur für die ursprüngliche Leistung entwickelt wurde. Was den Keilriemen betrifft, der kann reißen, ist ein Verschleißteil und sollte nach Wartungsplan mit gewechselt werden. Nur, was ich nicht verstehe, wie macht ihr einen Autokauf? Probefahren und gut is?

Nimm Dir n Anwalt, ohne kommst Du nicht aus der Nummer raus, denn Du bist in der Beweispflicht.

tome123 
Fragesteller
 17.08.2013, 21:09

Der Keilriemen sollte nach 60.000 KM gewechselt werden und der Wechsel wird in den Papieren eingetragen. In den Papieren steht nicht, dass der Keilriemen gewechselt wurde.

Das Auto wurde Probe gefahren und da war alles noch in Ordnung.

Was meinst du mit Beweispflicht?

XxSmartphonexX  17.08.2013, 23:55
@tome123

Du mußt ihm beweisen, daß Mängel beim Kauf schon vorhanden sind, dies wird in dem Fall schwer, weil Du die Mängel nicht beim Kauf gesehen hast. Ebenso kannst Du in der Zwischenzeit so gefahren sein, daß Du mit der Ölwanne irgendwo aufgesessen hast, diese einen kleinen Riss hat. Wie willst Du das Gegenteil beweisen? Die Keilriemenwechselinterwalle sind bei den Fahrzeugen verschieden.

Ich bin auch kein Rechtsexperte,aber wenn die Gewährleistung gar nicht rechtskräftig ausgeschlossen werden kann,solltest du Recht bekommen vor einem Gericht.Da du ja auch noch Zeugen hast,dürfte die Beweislage eindeutig sein.Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt nach der Rechtslage befragen.Aber frage den Händler noch mal ob er den Wagen zurück nimmt.

Sind die Änderungen regelkonform und amtlich eingetragen? Lass dir die Unterlagen vorweisen. Wenn alles konform ist: Kein Problem.

tome123 
Fragesteller
 17.08.2013, 21:09

Die Änderungen sind alle eingetragen.

Was meinst du mit kein Problem. Was soll ich nun tun? :)