Autokauf, getuntes Fahrzeug, Gewährleistungsausschluss, Rückgaberecht
Hallo :)
Ich habe folgendes Problem und habe leider keinen Rechtsschutz und bitte Euch um einen guten Rat, wie ich weiter vorgehen soll:
Ich habe ein Auto gekauft an dem ein Umbau zur Leistungssteigerung vorgenommen wurde. (Kompressor eingebaut). Im Kaufvertrag hat der Händler die Gewährleistung wegen dem Tuning ausgeschlossen. Laut Händler war das Auto zu diesem Zeitpunkt in einem einwandfreien Zustand.
Nach zwei Tagen ist der Keilriemen gerissen. Ich habe das Auto sofort gestoppt, aber es ist trotzdem leicht überhitzt. Wir haben es sofort zum Händler gebracht und auf dem Anhänger Ölspuren festgestellt. Der Händler hat "kulanterweiße" kostenlos einen neuen Keilriemen eingesetzt. Der Händler meinte er nehme das Auto für 500 Euro weniger als dem Kaufpreis zurück oder ich soll ihn mitnehmen, muss aber unterschreiben, dass wiederum Gewährleistungsausschluss besteht und der Motor überhitzt wurde.
Nach einer Woche habe ich das Auto nun wieder und es verliert Öl und es gibt komische Töne von sich. Ich habe es schon in eine Werkstatt gebracht. Die Mechaniker haben sich das Auto von unten angesehen um die Ursache zu finden. Sie konnten sie aber nicht finden, ohne den Motorraum weiter zu zerlegen und im Motorraum war überall Öl.
Nun misstraue ich dem Händler. Er hat mir ein "einwandfreies" Auto verkauft, dass nach zwei Tagen auf der Schnellstraße liegen geblieben ist. Nun wirft er mir vor den Motor überhitzt zu haben. Ich würde das Auto gerne zurück geben, weil ich Angst vor weiteren Schäden habe. Und weil keiner die Ursache des Ölverlustes zu finden scheint. Ich fühle mich vom Händler betrogen.
Nun meine Fragen: Welche Chance habe ich, das Auto zum vollen Kaufpreis zurückzugeben? (Oder auch 200€ bis 300€ weniger) Ich habe Angst davor ohne Rechtsschutz einen Anwalt einschalten zu müssen und dann vors Gericht zu gehen, weil ich Falls ich nicht Recht bekomme die Kosten ja selbst tragen muss. Außerdem war ich nicht alleine im Auto als der Keilriemen gerissen ist, vor Gericht hätte ich also Zeugen. Auch beim Werkstattbesuch war ich nicht allein.
Ich habe mich informiert und es ist nicht rechtens die Gewährleistung in einem Kaufvertrag zwischen Händler und Privatperson auszuschließen. Kann ich ihm einen Vorsatz vorwerfen, dass er vom Schaden bereits gewusst hat und die Gewährleistung deshalb ausgeschlossen hat?
Ich habe ihn noch nicht angerufen und über den Ölverlust informiert, weil ich mich zuerst selbst informieren möchte. Er hat beim letzten Werkstattbesuch schon nicht zugegeben, dass das Auto Öl verliert, aber ich denke er weiß Bescheid. Soll ich beim TÜV ein Gutachten erstellen lassen? Ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt will ich vermeiden, da dieses ca. 100€ kostet. Wie soll ich weiter vorgehen?
Danke für Eure Hilfe :)
4 Antworten
Recht haben und Recht bekomen sind in Deutschland zweierlei Dunge, also gib den Wagen zurück für die 500 EUR weniger, wie der Händler es Dir angeboten hat. Ein Gutachten kostet Dich schon einen Betrag in diese Richtuing gehend und der Anwalt auch.
MAch lieber ein kurzes Ende mit Schrecken als einen Schrecken ohne Ende, über die 500 EUR ärgerst Du dich vielleicht eine Woche, über einen Rechststreit ärgerst Du Dich Jahre.
Nur mal so, bei einem Leistungssteigerndem Umbau ist Überhitzung der Normalfall, da der Motor nur für die ursprüngliche Leistung entwickelt wurde. Was den Keilriemen betrifft, der kann reißen, ist ein Verschleißteil und sollte nach Wartungsplan mit gewechselt werden. Nur, was ich nicht verstehe, wie macht ihr einen Autokauf? Probefahren und gut is?
Nimm Dir n Anwalt, ohne kommst Du nicht aus der Nummer raus, denn Du bist in der Beweispflicht.
Du mußt ihm beweisen, daß Mängel beim Kauf schon vorhanden sind, dies wird in dem Fall schwer, weil Du die Mängel nicht beim Kauf gesehen hast. Ebenso kannst Du in der Zwischenzeit so gefahren sein, daß Du mit der Ölwanne irgendwo aufgesessen hast, diese einen kleinen Riss hat. Wie willst Du das Gegenteil beweisen? Die Keilriemenwechselinterwalle sind bei den Fahrzeugen verschieden.
Ich bin auch kein Rechtsexperte,aber wenn die Gewährleistung gar nicht rechtskräftig ausgeschlossen werden kann,solltest du Recht bekommen vor einem Gericht.Da du ja auch noch Zeugen hast,dürfte die Beweislage eindeutig sein.Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt nach der Rechtslage befragen.Aber frage den Händler noch mal ob er den Wagen zurück nimmt.
Sind die Änderungen regelkonform und amtlich eingetragen? Lass dir die Unterlagen vorweisen. Wenn alles konform ist: Kein Problem.
Die Änderungen sind alle eingetragen.
Was meinst du mit kein Problem. Was soll ich nun tun? :)
Der Keilriemen sollte nach 60.000 KM gewechselt werden und der Wechsel wird in den Papieren eingetragen. In den Papieren steht nicht, dass der Keilriemen gewechselt wurde.
Das Auto wurde Probe gefahren und da war alles noch in Ordnung.
Was meinst du mit Beweispflicht?