Gilt das 14 tägige Rückgaberecht auch für gebrauchte Geräte?

8 Antworten

AGB von dem Anbieter lesen

AGB des Anbieters lesen hilft!

Ein Rücktrittsrecht hast Du von 14 Tagen bei Fernabgabegeschäften ohne Begründung. Wenn Du ein gebrauchtes Gerät bei einem Privatmann kaufst, hat Du das Recht nicht und auch keine Garantie, es sei denn Du kannst beweisen, das der Verkäufer von einem Mangel gewusst hat. Dann ist das Betrug. Verkauft ein Händler, ist es anders. Der haftet für Mängel 1/2 Jahr oder 1Jahr nur, wenn er es ausdrücklich "ohne Rückgabe " deklariert hat. Bei Nichtgefallen ist immer eine Rückgabe ausgeschlossen. Geschäfte machen es trotzdem bei Neuware mit Kassenbon, weil sie kulant sind; verpflichtet sind sie aber nicht!

Das Rücktrittsrecht gilt natürlich nur für Geräte, die Du nicht benutzt hast. Nimmst Du eine Waschmaschine nur einmal in Betrieb, machst Du aus einem Neugerät ein gebrauchtes. Ein Rücktritt deinerseits wäre dann nur noch mit entsprechenden Schadensausgleich Deinerseits möglich.

Das Rücktrittsrecht soll dem Käufer lediglich die Prüfung der Ware ermöglichen, die ihm normalerweise in einem Ladengeschäft mölich wäre. "Probewaschen" gehört nicht dazu.

Nur wenn ein Händler eine gebrauchte Maschine verkauft hast du einen Gewährleistungsanspruch. Ein Rücktrittsrecht hast du nur nach dem Fernabsatzgesetz und bei Haustürgeschäften.