Kann der Käufer bei Privatverkauf später auf Unvollständigkeit reklamieren?

6 Antworten

Nein mußt Du nicht akzeptieren. Hier gilt. Gekauft wie gesehen.

Anders würde es nur bei versteckten Mängeln aussehen.

er hat es sich angeschaut.. das alles akzeptiert.. und somit ist das Recht auf deiner Seite.. du musst nichts nachliefern

Geb ihm 5 €, er soll sich den Einlegeboden kaufen.

Als Privatverkäufer stehst du nicht in Gewährleistungspflicht. Es heißt ja auch 'verkauft wie gesehen'. Und wer sagt, dass er den Boden nicht selbst verbaselt hat...

Selbstverständlich gelten die allgemeinen Gewährleistungsrechte. Bei einen Kaufvertrag unter Privaten können diese aber abbedungen werden, was vorliegend wohl nicht geschehen ist. Aber bevor ich mir Gedanken darüber mache, muss ich mir doch erst mal die Frage stellen, was überhaupt verkauft wurde und ob tatsächlich eine Minderleistung vorliegt. Das ist doch gar nicht der Fall. Käufer kauft eine gebrauchte Küche als zerlegte Einzelteile. Die hat er auch erhalten. Keinesfalls muss Verkäufer noch weitere Einzelteile hinzufügen.

Wenn er vor Ort war
Die Küche gesehen hat
Und du nicht explizit in der Anzeige oder den Fotos ihn glauben lassen hast dieses Brett sei vorhanden, dann wüsste ich nicht was er reklamieren sollte
Du hast ihm genau das verkauft was du angeboten hast