Rückgaberecht (ACER BETRUG)

6 Antworten

Rechne bitte die Zeit aus, die der Laptop in deinem Besitz war, ohne dass du ihn zu der Zeit reklamiert hast.

Sind es weniger als 6 Monate?

Dann schreib schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Cyberport, dass du wegen des Sachmangels gemäß § 437 BGB vom Kaufvertrag zurücktrittst und sie dir bis zum xxx den vollen Kaupfreis erstatten sollen, und dass du anderenfalls einen Anwalt einschalten wirst.

TETTET  25.01.2013, 11:16

Rechne bitte die Zeit aus, die der Laptop in deinem Besitz war, ohne dass du ihn zu der Zeit reklamiert hast.

Sind es weniger als 6 Monate?

Was spielt das für eine Rolle?

Ratirat  25.01.2013, 11:24
@TETTET

§ 203 BGB?

Ratirat  25.01.2013, 11:28
@TETTET

On 2nd thought: § 476 BGB ist nicht als Verjährungsfrist beschrieben, daher spielt § 203 BGB wohl keine Rolle. Du hast Recht, ich nehme das zurück!

Das ist eigetnlich ganz simpel, bei Privatverbrauchern hat der Händler 2x das Recht nachzubessern, danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommst dein gesammtes Geld wieder!

Das ist Gesetz auch wenn manche Händler das nicht einsehen wollen, besteh auf dein recht!

Gewährleistung gillt 2 Jahre und zwar auf den vollen Kaufpreis (nicht Garantie, das ist was anderes)

Du willst das Produkt ja nicht umtauschen sonder REKLAMIEREN!

Noch was: hast du das produkt in den ersten 6 Monaten bereits einmal eingeschickt? das ist ganz wichtig wegen der Beweislastumkehr!

lg Deamonia

Ratirat  25.01.2013, 10:29

Das ist eigetnlich ganz simpel, bei Privatverbrauchern hat der Händler 2x das Recht nachzubessern, danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommst dein gesammtes Geld wieder!

Dieses Gerücht ist offensichtlich nicht totzukriegen. Mit der Realität hat es jedenfalls nichts zu tun.

Deamonia  25.01.2013, 17:51
@Ratirat

Das ist kein Gerücht sondern geltendes Recht was Berufsschülern in ganz Deutschland beigebracht wird.

Wie kommst du überhaupt darauf das das ein Gerücht ist?

schau mal in die Antwort von troje da ist sogar der Paragraph aufgezeigt

LG Deamonia

TETTET  25.01.2013, 20:10
@Deamonia

Wenn du Tronjes Antwort richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass das

bekommst dein gesammtes Geld wieder!

falsch ist.

Deamonia  29.01.2013, 13:08
@TETTET

in dem Fall schon da das Notebook ja nie in vollem Umfang zur Verfügung stand, und nur für die Zeit wo es absolut fehlerfrei gewesen wäre dürfte der Händler eine Gebühr verlagen. Wenn es aber nie 100% in Ordnung war bekommt er sein gesammtes Geld wieder

TETTET  29.01.2013, 13:14
@Deamonia

in dem Fall schon da das Notebook ja nie in vollem Umfang zur Verfügung stand,

Wie bist du zu der Ansicht gelangt? Der Frage kann man das nicht entnehmen. Zudem ist diese Aussage Tronjes

Der Verkäufer kann also einen ortsüblichen Mietzins für den Zeitraum aufrechnen, als Sie das Notebook uneingeschränkt nutzen konnten oder Vorteile ziehen konnten.

nicht durch Gesetz gedeckt. Von uneingeschränkt steht da nichts.

zombiehoernchen  25.01.2013, 10:30

Das ist eigetnlich ganz simpel, bei Privatverbrauchern hat der Händler 2x das Recht nachzubessern, danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommst dein gesammtes Geld wieder!

aber nur dann wenn es jedesmal der gleiche fehler ist und da will sich der hersteller hier ja wohl durch den "software fehler" um diese regelung herumschleichen

TETTET  25.01.2013, 11:19
@zombiehoernchen

aber nur dann wenn es jedesmal der gleiche fehler ist

Nö, davon steht nichts im Gesetz.

denmaka 
Fragesteller
 25.01.2013, 10:33

Ja ich hab es in den ersten 6 Monaten, glaub sogar 2 mal eingeschickt.

Mir ist bekannt das der Händler NACH einem Jahr zwei drittel des Kaufpreises erstatten muss.

Mir nicht - den Rechtsgrund solltest du benennen :-)

  1. (Nur) innerhalb der ersten 6 Monate reklamierte Mängel wärem dem Händler anzuzeigen und von ihm (!) Nachbesserung n. § 439 BGB zu beanspruchen.

  2. Stellt der Hersteller nach durch Händler beaufragte (!) Überprüfung fest, dass es sich hierbei um unsachgemäßen Gebrauch (Fallschaden) oder Bedienerfehler (eigene Software) handelt, wären beide von Haftung frei.

  3. Nimmst du das kulante Angbeot nicht an, hast du nichts.

  4. und kauft euch kein Acer

erfüllt einen Straftatbestand :-O

G imager761

TETTET  25.01.2013, 11:17

erfüllt einen Straftatbestand

Welchen?

zombiehoernchen  25.01.2013, 12:38

dadaaam umd das schrieb er ohne zu wissen ob der händler/hersteller nicht auch eine garantie auf das gerät gegben hatt DANN sieht das alles wieder anders aus

Ich kenne das so: Wenn das Gerät dreimal eingeschickt wurde innerhalb der Garantiezeit und es immer noch nicht funktioniert dann bekommt man seinen kompletten Kaufpreis zurück. Wahrscheinlich gibt es hier ein paar Rechtsexperten, die Dir das aber richtig bestätigen können.

denmaka 
Fragesteller
 25.01.2013, 10:13

Leider sehen die von acer und cyberport.de , es anscheinden nicht so.

annette27  25.01.2013, 10:19
@denmaka

Vielleicht besorgst Du Dir mal die genauen Paragraphen und schreibst denen einen ordentlichen Brief mit einer angemessenen Frist.. Und wenn sie den Kaufpreis nicht zurück erstatten drohst Du mit dem Anwalt, das wirkt auch oft Wunder.

Ratirat  25.01.2013, 10:30
@denmaka

Ist auch nicht so. Du kannst den Kaufpreis sofort zurück verlangen.

denmaka 
Fragesteller
 25.01.2013, 10:34
@annette27

Ja nur ist es leider nicht so leicht diese Paragraphen zu finden.

Kleinalrik  25.01.2013, 10:14

Kenn ich auch so aus meinem Rechtskundeunterricht aus der Weiterbildung. Die Dozentin - Rechtsanwältin - sagt sinngemäß das gleiche: Den ganzen Kaufpreis zurück (Rückabwickung).

Und Nutzungsabschlag komme gar nicht in Betracht, wenn das Dingen nie richtig funktionierte.

ja hab Probleme nach 1,8 Monitor besagter Firma kaputt und noch Garantie. Die behaupten ich war es,obwohl beim spielen Bildfehler auftraten und wollen 7€ mehr für Reperatur als Monitor neu kostet