ZARA verweigert Reklamation!?

3 Antworten

Es gibt kein Rückgaberecht bei Käufen im Laden, dass die Jacke zu eng ist hättest du vorher feststellen können. Zum Thema Reißverschluss: Hier ist fraglich inwieweit dass tatsächlich schon ein Sachmangel ist oder nicht, hängen bleiben tun ja die meisten Reißverschlüsse alle Nase lange, das würde ich noch nicht als Mangel deklarieren :///

Wenn ich sie runterzieh bleibt sie oft in der Mitte hängen muss dann 5-6 mal wieder hoch ziehen und runter 

@Kneipenterror

Hast du das denen im Laden so gesagt und gezeigt? Nochmal hingehen und es als Sachmangel deklarieren und nicht als "Umtausch" ;)

Es gibt doch, aber das 14 tägige Rückgabe recht ?

@Kneipenterror

Nur bei Fernabsatzverträgen. Sonst nicht.

@Kneipenterror

Nur wenn die Ware im Originalzustand ist, das heißt mit Etikett.

Jup!!

Ein Recht auf Umtausch wegen Nichtgefallen oder zu klein hat du bei Käufen im Geschäft nicht, ein RECHT auf Umtausch gibt es nur bei Online- oder Haustür-Geschäften.

Bei Ladenkäufen ist es alleine am Verkäufer, ob er das umtauscht!

In der linken Tasche sind auch paar Nähte geöffnet entsteht ein Loch. Ist das ein Grund ?

"Zu eng" ist kein Sachmangel. Der schwergängige Reißverschluss hängt möglicherweise damit zusammen.