Ab wann gilt ein Gerät als irreparabel?

3 Antworten

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Ich finde in den Bedingungen:

Ist die Reparatur des Gerätes aufgrund wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit nicht mehr durchführbar, so liegt es ebenfalls im Ermessen von Media Markt durch Austausch des Gerätes (Ersatzgerät) oder durch Rückzahlung von 100% des Verkaufspreises im ersten Jahr, 100% des Verkaufspreises im zweiten Jahr, 80% des Verkaufspreises im dritten Jahr, 60% des Verkaufspreises im vierten Jahr und 40% des Verkaufspreises im fünften Jahr die Media Markt PlusGarantie zu erfüllen.

Es liegt also im Ermessen des Verkäufers, ob repariert oder ausgetauscht oder (teilweise) zurückgezahlt wird.

Das gilt eben für die Garantie. Bis zum November gibt es aber einen Gewährleistungsanspruch und da sieht die Sache ganz anders aus.

@Aalesack

Sorry - da hate ich einen dummen Rechenfehler - die Gewähreistung lief nur bis zum Novemver des letzten Jahres.

@Aalesack

Gewährleistung ist doch schon seit fast drei Jahren rum?!

@Anaxabia

Ach Quark, seit ca einem 3/4 Jahr

2 oder 3 mal musst du nachbessern hinnehmen, danach muss er die von die gewünschten dinge tun

also noch 1 mal reparieren bei dir oder ist schon vorbei, Google mal

ich weiß nicht mehr ob 2 oder 3 mal....

Laut BGB §440 muss ich es 2 mal reparieren lassen aber gilt das auch noch bei den AGB's?

@Jatee

ich hab keinen pdf Reader.^.

ich glaube das kann er nicht abdingen oder wenn er es tut, ergibt sich etwas für dich....

gib nem Anwalt 30€ schwarz und er soll eben etwas dazu sagen^^

Laut Garantiebedingungen muss "er" nie das von "die" gewünschten Dinge tun.

@Mikkey

Hey, könntest du mir das genauer erklären?

@Jatee

Ist doch ganz einfach die Gewährleistung ist bereits abgelaufen, es gelten also nur noch die Garantiebedingungen des Mediamarkts

Warum läßt du dich mit einer Garantie abspeisen? Du hast zwei Jahre lang das gesetzlich festgelegte Recht auf Gewährleistung! (§ 437 BGB) Das bedeutet, dass der Verkäufer zwei Jahre lang das Gerät nach deiner Wahl entweder reparieren oder austauschen muss, wenn es beim Verkauf Fehler hatte. Wenn beides nicht möglich ist, muss er den Kaufpreis erstatten. Zusätzlich hat der Verkäufer allen Aufwand, der dem Käufer durch den Fehler entsteht, zu erstatten.

Man hat dich also bereits bei der ersten Reparatur "über den Leisten gezogen". Du hättest darauf bestehen können, dass man das Gerät sofort austauscht. Hat man dir für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gestellt, oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall gezahlt? Auch darauf hättest du ein Recht gehabt - aber du hättest es selbst einfordern müssen; der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dich darauf aufmerksam zu machen.

Im ersten haben Jahr ist es der Verkäufer, der beweisen muss, dass die Fehler nicht im Gerät liegen, sondern durch den Käufer verursacht wurden. Jetzt hast du das Problem, dass du es bist, der beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an da war. In diesem Fall trat der Fehler bereits nach kurzer Zeit auf und konnte erst nach einer zweiten Reparatur zeitweilig beseitigt werden. Das sollte für den Nachweis, das er von Anfang an da war, bereits reichen.

Du solltest jetzt den Recht massiv einfordern. Erkläre, dass du nach nun nach erfolgloser Nachbesserung vom Vertrag zurücktrittst. (Das ist dein Recht nach §440 BGB nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen) mache klar, dass du auf Gewährleistung klagen wirst, falls man dir den Kaufpreis (und den Preis für die Garantie) nicht freiwillig erstattet. Erfahrungsgemäß wirst du mit dem Filialleiter sprechen müssen; Wenn der bemerkt, dass du deine Rechte kennst und bereit bist, sie auch durchzusetzen gibt er mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nach.

im November 2010 ... Anfang dieses Jahres traten...

Gelesen? Wann ist nach Adam Riese die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgelaufen?

Damit ist Dein ganzer Sermon nutzlos, weil nicht anwendbar.

@Mikkey

Sorry - da hate ich einen dummen Rechenfehler - die Gewähreistung lief nur bis zum Novemver des letzten Jahres.

@Aalesack

Also muss ich mit damit zufrieden geben das mein System einfach immer weiter repariert wird? Kann ich die Entschädigung für den Nutzungsausfall auch rückwirkend einreichen(April '13) oder habe ich da nach der Gewährleistung gar keinen Anspruch mehr drauf?

Hat man dir für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gestellt, oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall gezahlt? Auch darauf hättest du ein Recht gehabt

Woraus soll dieses Recht resultieren?