TV: Nach 2. Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten / Händler oder Hersteller?

1 Antwort

Rücktritt vom Kauf bei erfolglosen Reparaturversuchen

Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.

Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.

Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Ersteinmal vielen Dank für deine Antwort. Leider hilft mir das bei meinem "Speziellem Problem" nicht viel weiter.

Unter anderem geht es bei mir ja um den 2. Reparaturversuch bei dem vom Techniker kein Fehler gefunden wurde.

@MenikoBlue

Deine Frage war an wen Du Dich wenden musst. Aus meinem Posting geht hervor, dass das der Verkäufer = Händler ist.

Am Ende des ersten Absatzes steht, wie Du aus dem Vertrag heraus kommst. Was kannst Du dafür, dass ein (unfähiger?) Techniker den Fehler nicht findet?

@StattWerbungEUR

Also muss ich nicht darauf warten bis das Gerät beim Hersteller ist sondern kann mein Geld direkt beim Händler anfordern?