TV: Nach 2. Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten / Händler oder Hersteller?
Guten Morgen Community,
ich habe mir am 15.05.2013 einen LG Fernseher (1800€) bei einem Ortsnahem Elektrohändler gekauft. 14 Monate später hatte ich die ersten Probleme mit dem Gerät. Die Status-LED funktionierte nicht mehr ordnungsgemäß und der Fernseher schaltete sich sporadisch von selbst aus. Installierte Apps löschten sich und die Anordnung der Fernseher - Programme setzte sich auch zurück. Am 11.07.2014 wurde daraufhin das Mainboard des Fernsehers gewechselt. Dazu kamen die Techniker zu mir nach Hause und erledigten alles vor Ort.
Nachdem das Mainboard gewechselt war funktionierte der Fernseher wieder ordnungsgemäß. Am 01.08.2014 fingen die Probleme aber wieder an. Apps wurden gelöscht, die Status-LED funktionierte wieder nicht richtig und der Fernseher geht ab und zu selbstständig aus bzw. startet neu. Daraufhin habe ich nochmal beim Elektrohändler angerufen. Dieser schickte mir wieder die Techniker die dann am 03.08.2014 das Gerät mitnahmen. Ich hatte dem Techniker vorher demonstriert was für Fehler das Gerät aufweist. Am 08.08.2014 bekam ich das Gerät dann zurück und mir wurde mitgeteilt dass der Techniker keinen Fehler finden konnte. Das Gerät wäre im Probelauf gewesen und weist keinen Defekt auf.
Gut, ich dachte dass sich das Problem selbstständig irgendwie gelöst hat. Aber kaum habe ich das Gerät zuhause angeschlossen wieder die selben Fehler. Keine Ahnung was der Techniker da gemacht hat aber das Gerät angeschaut hat er wohl nicht.
Am 20.08.2014 hatte ich dann die Schnauze voll und fuhr zusammen mit dem Fernseher zum Elektrohändler. Ich erklärte denen dann nochmal verärgert aber ruhig die Situation. Ich sagte dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Die Dame am Service reagierte ebenfalls verärgert und machte mich auf den 2. Reparaturversuch aufmerksam. Ich könne nicht vom Kaufvertrag zurücktreten da der Techniker keinen Fehler gefunden hat. Ich sagte ihr sie solle das Gerät doch bitte anschließen um sich von den Fehlern zu überzeugen. Dies wurde leider abgelehnt.
Letztendlich schickte die Dame den Fernseher an den Hersteller mit einem Antrag auf Reklamierung.
Zu meinen Fragen:
Ich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten!!!
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Kann mir der 2. Reparaturversuch bei dem kein Fehler gefunden wurde einen Strich durch die Rechnung machen? Ich meine, was kann ich dafür wenn die keinen Fehler finden? Die hatten doch jetzt zwei mal die Gelegenheit zu reparieren.
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Muss ich auf die Bestätigung des Herstellers warten um mein Geld zurück zu bekommen oder muss dies der Händler direkt tun?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße Dominik
1 Antwort
Rücktritt vom Kauf bei erfolglosen Reparaturversuchen
Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.
Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.
Deine Frage war an wen Du Dich wenden musst. Aus meinem Posting geht hervor, dass das der Verkäufer = Händler ist.
Am Ende des ersten Absatzes steht, wie Du aus dem Vertrag heraus kommst. Was kannst Du dafür, dass ein (unfähiger?) Techniker den Fehler nicht findet?
Also muss ich nicht darauf warten bis das Gerät beim Hersteller ist sondern kann mein Geld direkt beim Händler anfordern?
Ersteinmal vielen Dank für deine Antwort. Leider hilft mir das bei meinem "Speziellem Problem" nicht viel weiter.
Unter anderem geht es bei mir ja um den 2. Reparaturversuch bei dem vom Techniker kein Fehler gefunden wurde.