Paragraphen wirr warr Reklamation?

2 Antworten

Eigentlich ist Reklamationsort immer der Ort an dem die Warenübergabe stattgefunden hat. Hattest du eine Lieferung ist deine Wohnung somit der Ort der Übergabe. Hast du das Sofa im Einrichtungshaus abgeholt müsstest du eigentlich auch vor Ort reklamieren. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen sobald es sich um sperrige Güter handelt und dem Kunden ein Rücktransport der Ware zum Unternehmen nicht zugemutet werden kann. In so einem Fall holt die Firma das Sofa ab. Meist entscheiden große Unternehmen zu Gunsten der Kunden um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Allerdings liegt die Beweislast bei Gewährleistungsansprüchen 6 Monate nach Kauf beim Kunden. Das klingt vielleicht "einfach" aber wenn das Unternehmen es drauf anlegt musst du beweisen, dass der Mangel tatsächlich aufgrund mangelhafter Produktion/Qualität entstanden ist und nicht bei zB unsachgemäßer Verwendung. In deinem Fall wäre dies zB eine überschrittene Maximalbelastung oder unsachgemäße Säuberung der Bezüge etc. Dazu kann der Verkäufer auch Gutachten vom Käufer fordern. Der Verkäufer ist zu einer Wandlung (Aufhebung des Kaufvertrags) nur bei schweren Mängeln gesetzlich verpflichtet. In deinem Fall bin ich mir da ehrlich gesagt nicht sicher. Denn an sich ist der Gegenstand weiterhin zu gebrauchen und erfüllt seinen Nutzen. Es handelt sich hierbei mehr um einen optischen Mangel so wie ich es verstanden habe. In deinem Fall könntest du einen weiteren Austausch, Reparatur oder maximal eine Preisminderung "fordern". Das Geld wird dir auch kein äußerst kulantes Unternehmen rückerstatten. Aber deinem Reklamationsverlauf nach handelt es sich um ein kundenfreundliches Unternehmen. Da ich selbst jahrelang in diesem Bereich tätig war rate ich aufjedenfall bei jedem Gespräch/jeder Reklamation freundlich zu sein und auf kein "Recht" zu pochen denn dann musst du auch Beweise hervorbringen. Wenn man sich das Paragraphenwirrwarr genau durchliest sitzt der Kunde schnell mal am kürzeren Ast. Die Kosten für etwaige Gutachten oder gar Gerichtskosten übersteigen dann schnell den eigentlichen Wert des Gegenstandes. Meiner Erfahrung nach werden den freundlicheren Kunden auch kulantere Lösungen angeboten. ;) 

Danke zunächst mal für deine Info.
Ich habe das letze mal das Sofa schon selbst zurück gefahren und das neue geholt. Hätte ich eig. Ja nicht machen müssen.
Ein optischer Mangel ist es nicht denn sobald die Naht wieder komplett offen ist ist es unbrauchbar. Und die durchgelegenen stellen machen rücken schmerzen.
Ich werde es erstmal ganz normal über die zentrale reklamieren. Sollte es nicht nach meinen Vorstellungen ablaufen. Scheue ich es nicht einen Anwalt zu beauftragen.
Ich bin eig immer ein freundlicher Kunde solang man. Mir auch mit Freundlichkeit entgegen kommt.  

@Matzeee12345

"Sollte es nicht nach meinen Vorstellungen ablaufen. Scheue ich es nicht einen Anwalt zu beauftragen."

...sagt schon alles ;-) Ich habe diese "Drohung" schon so oft von Kunden gehört aber nie wurde sie umgesetzt. Decken sich deine Vorstellungen auch mit dem Gesetz? Es ist wie gesagt hilfreicher in deinem Fall ohne Drohungen etc. mit dem Unternehmen zu sprechen denn auch ein Anwalt kann die Gesetze nicht neu erfinden nur weil sie deinen Vorstellungen nicht genügen. Um einen Austausch, eine Preisminderung oder eine Reparatur kannst du anfragen und wenn das Unternehmen kulant ist werden sie deinem Wunsch nachkommen ohne weitere Gutachten oder ähnliches zu verlangen. Denn wie oben bereits erwähnt liegt die Beweislast eigentlich bei dir.

Viel Erfolg!

Wenn ein Fall von Sachmängelhaftung vorliegt, muss das Möbelhaus den kompletten Aufwand tragen. Allerdings musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Das könnte ziemlich schwierig werden.

Warum sollte das denn schwierig werden.
Ich hab so viel gelesen von Gutachten und sowas.
Ich habe es doch schon 2 mal wegen dem Stoff reklamiert. In meinen Augen ist dies Beweis genug das ein Mangel an der Verarbeitung vorliegt.
Ich werde einfach mal eine schriftliche Reklamation machen und abwarten was mir angeboten wird.

@Matzeee12345

Du reklamierst das Sofa, welches du zu Hause hast zum ersten Mal. Was mit dem alten war, beweist gar nichts. Zudem musst du beweisen, dass der Mangel schon vorlag, als du das Sofa bekommen hast. Aber da war der Stoff ja offensichtlich in Ordnung.

@AalFred2

AalFred2 hat vollkommen Recht. Ohne eine Haltbarkeitsgarantie oder eine andere Zusicherung, dass die Nähte eine bestimmte Zeit lang halten, hast Du rechtlich gesehen wenig Chancen. Außerdem wirst Du in der Pflicht sein, im Streitfall zu beweisen, dass keine übermäßige Beanspruchung des Sofas die Nähte hat aufreißen lassen. Das wird schwierig, glaub's mir.