Rotblitzer in der Probezeit - strafe?

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Ich will Dir nicht zu viel Hoffnung machen, aber:

Möglicherweise kommst Du hier tatsächlich ohne Bußgeld, Punkt[e] und Probezeitmaßnahmen davon. Das gilt aber dann wenn Du nicht in den Schutzbereich der Ampel eingefahren bist. Dieser beginnt dort wo die Fußgänger die Straße überqueren. Hast Du also nur die Haltelinie überfahren, bist aber noch vor diesem Bereich zum Stehen gekommen dann wird man Dir keinen Rotlichtverstoß vorwerfen.

Was Dir hier vielleicht auch noch zu Gute kommt: Der erste Blitz wurde nach dem Überfahren der Haltelinie ausgelöst, der zweite Blitz nachdem Du schon zurückgesetzt hattest. Man hat also 2 fast identische Bilder mit denen mit etwas Glück kein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden kann.

UmmuhanC 
Fragesteller
 14.03.2015, 22:29

An dieser Ampel ist kein Fußgängerüberweg: ändert das was an der Situation? Außerdem war es spät nachts: also bestand zu dem Zeitpunkt auch keine Gefahr für andere autos (auch nicht beim rückwärts fahren, da da keines war) noch für Fußgänger

Crack  14.03.2015, 22:33
@UmmuhanC

Dann beginnt der Schutzbereich erst dort wo der Querverkehr anderer Fahrzeuge kreuzt - also noch etwas weiter nach der Ampel.

Ob man bei einem Rotlichtverstoß jemanden gefährdet spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Hallo, 

bei Rotlichtvergehen wirst du mit einer Probezeitverlängerung, Einträge in das Bundeszentralregister und einer saftigen Geldstrafe rechnen müssen. 

Je nach dem wie lange die Ampel bereits rot war kann es im Zweifel sogar zum Fahrverbot kommen.

Crack  11.03.2015, 20:23

Einträge in das Bundeszentralregister

Unsinn.

Rote Ampel überhahren ist 1 Punkt und 90€ Strafe. Macht 1 Punkt und 2 Jahre Verlängerung der Probezeit.

Wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war, dann macht das allerdings 200€ und Fahrverbot zzgl Probezeitverlängerung und eventuell Aufbauseminar.

Wenn überhaupt beim Rückwärtsfahren Dein Kennzeichen auf dem Bild war, dann kannst Du den Sachverhalt schildern, der zweite Blitzer sollte folgenlos bleiben.


wenn die Ampel länger als 1 sek rot war dann 200 Euro. ein Monat Fahrverbot und 2 pkt

An die die sich darüber lustig gemacht haben: Als Fahranfänger kann es durchaus mal passieren, dass man die Länge der Gelbphase falsch einschätzt und so versehentlich über Rot fährt. Aber nun zurück zur Frage.

Du hast jetzt natürlich den Jackpot geknackt. Als nächstes darfst du deine Sparsau knacken.  Ich nehme einmal an, dass die Ampel rot geworden ist und du dann vorher noch abgebremst hast. Deshalb war die Ampel wohl schon länger als 1 Sekunde rot und dich trifft die volle Härte. Du wirst 200 Euro bezahlen müssen und du erhälst 2 Punkte. Mit Führerscheinentzug musst du erst einmal nicht rechnen, da du niemanden gefährdert hast, wie ich annehme. Weiterhin darfst du dich auf die Verlängerung deiner Probezeit von 2 auf 4 Jahre freuen. Und du darfst an einem Aufbauseminar teilnehmen, dass dich noch einmal 250 Euro und ein bisschen viel Zeit kosten wird. Die Teilnahme ist zwar freiwillig, aber wenn du deinen Lappen behalten willst, solltest du dort hingehen.

Rotblitzer blitzen soweit ich weiß übrigens immer 2 mal. Das erste Mal um dich und dein Auto abzulichten und das zweite mal um zu checken, ob du auch zu schnell unterwegs gewesen bist. Dann würdest du nämlich noch wegen zu überhöhter Geschwindigkeit belangt werden. Da du aber nicht zu schnell warst, bleibt dir das erspart. Es war übrigens nicht besonder schlau, wieder Rückwärts hinter die Haltelinie zu fahren. Mit etwas Pech bekommst du hier auch noch eine Strafe für, aber ist wohl eher unwahrscheinlich.

Was lernen wir also für die Zukunft? Wenn die Ampel gelb leuchtet und wir weiter als 10 Meter davon entfernt sind, nehmen wir unser Füßchen vom Gäschen und bremsen. Die 2 Minuten die man durch das überfahren der Ampel spart, sind die Strafe nicht wert. Liebe Grüße :-)

Max0296  11.03.2015, 09:23

Ok ich muss leider noch anmerken, dass ich mich im Punkt Fahrverbot geirrt habe. Die Polizei wird einen Monat auf deinen Führerschein aufpassen.

Crack  11.03.2015, 20:21

Mit Führerscheinentzug musst du erst einmal nicht rechnen

Damit muss man nach einer OWi niemals rechnen.

Es war übrigens nicht besonder schlau, wieder Rückwärts hinter die Haltelinie zu fahren.

Möglicherweise hat ihn das gerettet...