Rostfleck als Mietsachschaden?

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Abnutzung oder  Zustandsverschlechterung bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten, so die Rechtslage.

Das Anbringen von Halterungen ist vertragsgemäß. Der Vermieter hätte explizit auf die Rostgefährdung hinweisen müssen, was er nicht hat.

Es ist wie mit dem Stehpinkler der den Marmorfussboden verätzt hat. Der BGH hat Schadenersatz abgewiesen, da der Vermieter nicht drauf hingewiesen hat, dass der Urin den Marmor beschädigt.

Hier stellt sich tatsächlich die Frage, ob das noch zu einem vertragsgemäßen Gebrauch durch Witterungseinflüsse gehört oder schon zu einer Beschädigung der Mietsache.

Ich würde grundsätzlich auf letzteres tippen, da man - wie Du schon sagst - eigentlich einen Untersetzer unter diesen Korb stellen könnte.

Mit Abnutzung hat das auch wenig zu tun, da Granit fast ewig hält.

Ansonsten gibt es im Fachhandel speziellen Rostlöser. Habt Ihr das damit mal versucht? Da sollte aber beachtet werden, ob dieser nicht die Oberflächenstruktur des Granits angreift.

Ansonsten solltet Ihr den Schaden an Eure Haftpflichtversicherung melden.

DOCH.. man platziert einen Untersetzer.. um genau so was zu vermeiden.. den Schaden habt ihr verursacht und der Vermieter hat völlig recht das zu bemängeln

Schäden an Granit können zu "normaler" Abnutzung gehören - aber nur bei normalem, bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Die Balkonbrüstung ist dazu da, ein Herabstürzen vom Balkon zu verhindern. Dabei ist der Schaden ja aber nun definitiv nicht entstanden. Demzufolge geht das auf Eure Kosten...

.... trotz der für mich komischen Wertung (die Antwort passt hier gar nicht her!), meine Mieter ersetzen den Schaden über die private Haftpflicht oder es wird teuer, so meine Erlebnisse bei unseren Gerichten.

Auf einer Balkon-Brüstung hat nichts zu stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung