3 Zimmer Wohnung mieten mit Teilzeitbeschäftigung?

1 Antwort

Zwei Möglichkeiten:

1. Du bist Hauptmieter, er Untermieter. Dann muss Dein Einkommen dafür ausreichen. Wenn er auszieht, hast Du die gesamten Kosten zu tragen. Also Du trägst das Risiko.

2. Ihr schließt beide den Mietvertrag und haftet dann auch gesamtschuldnerisch. Das heißt also keine Risikominimierung, aber Du kannst immer die Hälfte von ihm fordern und notfalls einklagen.

Die Variante 2 ist umständlicher, wenn einer ausziehen will. Dann muss der Hauptmietvertrag geändert werden.

Ich dank dir