Miete unter Vorbehalt zahlen - wann noch wirksam - Mietminderung?

5 Antworten

Die Erklärung, Miete nur unter dem Vorbehalt der vollständigen Instandsetzung zu bezahlen, muss mit einer Fristsetzung einhergehen, sonst kommt der Vermieter nicht in Verzug und kann sich alle Zeit der Welt mit der Schadensbehebung lassen.

Ist die Instandsetzung verfristet, zahlst du keine Miete bis zur Erfüllung der Aufgabe.

Es geht ja auch nicht ans Geld des Vermieters, weil hier sicher die Gebäudeversicherung mit der Schadensregulierung beauftragt wurde.

Wenn aber dem Vermieter ein Versäumnis nachzuweisen ist, dann zahlt die Versicherung nicht mehr.

MeinCtutW007 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 00:04

Eine Frist hatte ich gesetzt zum 01.2020, also schon länger her. es wurde ja immer wieder ein bisschen gemacht, und ständig versprochen das es in kürze fertig wird. deshalb habe ich keine neue Frist gesetzt. kann ich mein schreiben vom 01.2020 mit dem vermerk das ich die miete nur noch unter Vorbehalt zahle wirksam machen?

Gerhart  10.06.2021, 06:39
@MeinCtutW007

Nein, denn du hast ja die Miete weiter bezahlt. Also neue Frist und dann, wenn verfristet, KEINE MIETE BEZAHLEN.

Ist die Benutzung der Mietsache beeinträchtigt, latzest du freilich nicht die volle Miete, sondern kürzt um den Teil der Beeinträchtigung. Dafür gibt es wohl Tabellen. Es lohnt ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale (kostet nix!). (https://www.verbraucherzentrale.de/beratung)

"Unter Vorbehalt": Also , wenn das eine Drohung gewesen sein sollte, und Du willst Geld zurück, musst Du zwangsläufig zum Anwalt oder selber einen Schriftsatz aufsetzen (Ans Amtsgericht Biebelried: "Das Gericht möge beschließen : Mieter Dübelwand, Thorsten, erhält 650€. Kosten des Verfahrens trägt der Vermieter. Begründung:..."), wobei Du schon einmal staunen wirst, was es kostet, zu klagen.

Vorher müsste sich aus Deinen Schreiben irgendwo eine Frist ergeben - wahrscheinlich hast Du das nicht gemacht, müsstest also jetzt die Frist setzen ("halte ich für angemessen, bis zum 30.6.21..."), dann ist das Vorbehaltgeld vor dem genannten Datum ohnehin weg.

Deine "Miete unter Vorbehalt" ist wie im wahren Leben weg.

Meine Idee: Freundlich aber bestimmt nochmal auf die vorangegangenen Schreiben hinweisen, Frist setzen und schreiben, was nach der Frist passiert.

Z.B. "Nach Ablauf der Frist mache ich von meinem Recht Gebrauch und kürze die monatliche Miete wegen der erlittenen erheblichen Beeinträchtigung um 65€ bis zum Ende des Monats, in dem die Mängel zufriedenstellend beseitigt sind "

Den Zaster müsste sich der Vermieter beim Verursacher oder bei seiner Versicherung holen (und bekommt auch die 65€ von denen).

Deine Schilderung lässt auf eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauches die Mietsache schließen. Dementsprechend bist du beredchtigt, die Miete zu mindern. Das in diesem Fall von Beginn der Beenträchtigung an, also rückwirkend und das bis alles wieder in Odnung ist. Für den gesamten Zeitraum sehe ich als Durchschnitt eine Minderung der Bruttomiete in Höhe von 10% als Mindestquote angemessen.

Sobald alle Arbeiten abgeschlossen sind, machst du dem Vermieter die Rechnung auf. Den ermittelten Gesamtbetrag verrechnest du dann ab Folgemonat mit der fälligen Miete.

Weil nicht gestrichen wurde oder wo ist da das aktuelle problem?

MeinCtutW007 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 02:59

Spachteln, Grundieren und streichen. bisschen Arbeit ist das noch.

Fortnitejunkie  09.06.2021, 09:28
@MeinCtutW007

Schönheitsreparaturen fallen in deine Pflicht.

lg

MeinCtutW007 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 00:13
@Fortnitejunkie

Schönheitsreparaturen die über die normale wohnbedingte Abnutzung hinausgehen. muss ich natürlich selber durchführen. aber ich denke mal, wenn der schaden von mir gar nicht verursacht wurde, kann von mir nicht verlangt werden das ich den schaden selbst behebe.

Mietminderung machen.