Roller mit Beifahrer kann fahrsperre kriegen?

5 Antworten

Der Beifahrer ist nicht in der Pflicht vor jeder Fahrt einen gültigen Führerschein zu überprüfen, somit wird hier der Fahrer belangt und nicht der Beifahrer. Anders könnte es aussehen, wenn der Beifahrer in der sicherern Erkenntnis eines ohne die gültige Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers ist. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo der Beifahrer von Gesetztes wegen aus belangt wurde.

Crack  11.09.2013, 22:01

Mir ist aber kein Fall bekannt, wo der Beifahrer von Gesetztes wegen aus belangt wurde.

Weil es kein Gesetz gibt das das unter Strafe stellt.

Snakeshake  11.09.2013, 22:42
@Crack

Thema Mitverschuldung:

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat mit Urteil vom 3012009 (Az_: 1 U 192/08) entschieden, dass der Beifahrer eines betrunkenen Autofahrers ein Vorwurf des Mitverschuldens zu machen sei.

Letztlich hat das OLG eine Mitschuld des Beifahrers in Höhe von 33,33 % festgestellt

__-schadenfixblog-de/olg-karlsruhe-tragt-der-beifahrer-eines-betrunkenen-autofaherers-eine-mitschuld-im-schadensfall/

Wenn du zurechnungsfähig bist und davon Kenntniss hattest, hättest du die Straftrat verhindern oder melden können.

Beihilfe oder gar Anstiftung zu 315c oder 316 StGB

Frage:hat der Beifahrer im vorliegenden Fall Kenntnis ? Antwort ja

Eichbaum1963  12.09.2013, 00:13
@Snakeshake

Schön, dass du einen Link einbringst der gar nicht funktioniert, da der Anfang fehlt und du das ganze auch noch einfach ungeprüft wohl aus einem anderen Forum übernommen hast (wars etwa "archiv.raid-rush.ws"?) :P

Wenn dem so war, dann merke dir: Wissen ungeprüft aus Foren zu beziehen in denen meist nur Meinungen oder auch Unwissen (oft mangels richtigem lesen^^) gepostet werden, sind keine guten Quellen. ;)

Den Link hab ich gefunden:

http://www.schadenfixblog.de/olg-karlsruhe-tragt-der-beifahrer-eines-betrunkenen-autofaherers-eine-mitschuld-im-schadensfall/

Und ich zitiere daraus:

Letztlich hat das OLG eine Mitschuld des Beifahrers in Höhe von 33,33 % festgestellt, weshalb der beklagte Fahrer den Schaden des Mitfahrers nur zu einer Haftungsquote von zwei Dritteln zu ersetzen hat.

Es geht bei dem Urteil bezüglich der Mitschuld also nur rein um den eigenen Schaden des Beifahrers!!

StewkoAlex  17.06.2017, 19:23
@Crack


Kommentar von
Crack


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11.09.2013


Mir ist aber kein Fall bekannt, wo der Beifahrer von Gesetztes wegen aus belangt wurde.



Weil es kein Gesetz gibt das das unter Strafe stellt.



Der Beifahrer kann immer dann belangt werden wenn er :

-der einzige Volljährige ist,

-der Besitzer des Fahrzeuges ist,

-im Besitz eines Führerscheins ist, im gegensatz zum Fahrer,

-der Erziehungsberechtigte des Fahrers ist, usw

du siehst, es gibt da also schon einige Gesetzesvorschriften,

die den Beifahrer belangen können.

Woher soll der Beifahrer das wissen? Probleme gibt es eigentlich nur, wenn man zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto oder aufs Zweirad steigt, weil man da die Mitfahrt hätte verweigern und den Fahrer von seinem Tun abhalten müssen.

Für den Beifahrer hat es keine Folgen, verantwortlich für das Mofa ist der Halter (weil das Mofa frisiert ist) und der Fahrer weil er zu schnell fährt. Die Polizei kann ja kaum erwarten das der Beifahrer bei voller fahrt dem Fahrer in die Bremse greift ;)

Warum soll das Folgen haben? Wenn ein Autofahrer geblitzt wird, muss doch auch nicht der Beifahrer zahlen.

Ich meine der Fahrer hat einen Roller der 60 läuft und er aber nur Prüfbescheinigung hat