Was passiert wenn man dabei erwischt wird...?

7 Antworten

Genau:
Geldstrafe, Beschlagnahmung Deiner Höllenmaschine und deren technische Untersuchung durch den TÜV sowie die Kosten dafür, Straftatbestand "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis", was eine Führerscheinsperre nach sich ziehen kann, Versicherungsbetrug bzw. Versicherungsverlust.

Das einzig gute daran: Deine Mofaprüfbescheinigung darfst Du behalten.

lol

das strafmaß kenne ich nicht. aber es ist nicht erlaubt, ein fahrzeug so zu modifizieren, dass es nicht mehr seiner betriebserlaubnis entspricht (und dann damit auf der öffentlichen straße zu fahren). die betriebserlaubnis ist so ein fetzen papier das zu zu jedem fahrzeug beim kauf bekommst.

ein solches handeln lässt den richter jedenfalls deine charakterliche eignung für den straßenverkehr anzweifeln,. das kann bedeuten, dass du deinen führerschein für zB das auto erst nach einer prüfung oder später machen darfst. eine geldstrafe oder sozialstunden drohen auf jeden fall.

Wenn er denn eine Fahrerlaubnis hätte, die sie ihm entziehen könnten. :D Denn die Mofa-Prüfbescheinigung ist noch gar keine Fahrerlaubnis - kann also auch nicht eingezogen werden.^^

aber trotzdem, kann die bescheinigung eingezogen werden, sie ist nicht sein eigentum sondern nur der nachweiss es kann ein fahrverbot erlassen werden, 700€ bis 0000 busgeld,6 Punkte in Flensburg usw

Entziehung der Fahrerlaubnis + Geldstrafe, sofern die Polizisten hart sind. Wenn die Polizisten nett sind, dann wahrscheinlich nur eine Geldstrafe und sie würden dich auffordern, die Maschine zu drosseln.

und beim zweiten Vergehen kann man erst mit 21 Autoführerschein etc. machen.

Wenn er denn eine Fahrerlaubnis hätte, die sie ihm entziehen könnten. :D Denn die Mofa-Prüfbescheinigung ist noch gar keine Fahrerlaubnis - kann also auch nicht eingezogen werden.^^

Mofas gehören zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, für die nur eine Prüfbescheinigung benötigt wird.

@iMacc, dass mit den 21 Jahren fix ist einer der berühmten Rechtsirrtümer, welcher wohl nie totzuschlagen ist.^^

Eine Führerscheinsperre gibts je nach Fall, in einem Zeitrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren und nicht fest auf 21 Jahre beschränkt.

@Eichbaum1963

@Eichbaum ....das hatten wir schon mal, die Diskussion können wir wieder führen!! ^^ Er meint damit einen Roller, umgangssprachlich - in der Jugend - nennt man den Roller inzwischen auch Mofa ;-))

Er meint nicht sowas: http://www.fahrschule-huesgen.de/Fahrzeuge/mofa.jpg

(Wofür man keine Fahrerlaubnis braucht, ich weiß)

Sondern einen Roller, für den man eine Fahrerlaubnis braucht :))

@SuperBaldo

Nich schon wieder. :D

Und welche Fahrerlaubnis für einen 25 km/h Roller sollte es denn geben?^^

Nein, auch für einen Mofa-Roller (25 km/h eingetragen) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Zumindest nicht in Deutschland.^^

Mofas, auch ohne Tretkurbeln (was Roller ja wohl sind ^^), sind fahrerlaubnisfrei. ;)

Die erste/kleinste Fahrerlaubnis für motorisierte Zweiräder ist die Klasse M: Kleinkrafträder, je max. 45 km/h, 50 ccm.

@Eichbaum1963

Wo steht das? Neulich hast du mir einen Absatz, soweit ich in Erinnerung habe, gezeigt worin nichts von "ohne Tretkurbeln" stand. Da war nur von den normalen Mofas die Rede.

Davon ganz abgesehen: In meinem Bekanntenkreis sind so einige, die sich mit ihrem 15. Lebensjahr eine Fahrerlaubnis erworben haben - für den Roller! Die Preise differenzieren sich zwar enorm, das ist aber nicht von Sache. Diese dürfen mit der Maschine auch bloß max. 25 km/h fahren - gedrosselt ; warum?

Du verwirrst mich ^^

@SuperBaldo

Nö, die haben keine Fahrerlaubnis erworben sonden auch nur die Mofa-Prüfbescheinigung. Es gibt für das Fahren dürfen von einspurigen Fahrzeugen ab 15 nichts anderes.

Es wird nicht mehr zwischen Pedal-Mofas, Rollern oder Mokicks unterschieden, sofern die bbH auf 25 km/h beschränkt ist, der Hubraum max. 50 ccm beträgt und dies in den Papieren so eingetragen ist.

Und die Mofa-Prüfbescheinigung gilt eben noch nicht als Fahrerlaubnis ("Führerschein").

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Naja, sie sollten mal "Fahrräder mit Hilfsmotor" ersetzen, denn das könnte in der Tat verwirren.^^

Aber § 5 "Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas" sollteste da auch noch lesen. ;)

@Eichbaum1963

Gut, verstanden - du hast Recht!! Na jetzt kenne ich einige wesentliche Unterschiede ;-))

@SuperBaldo

Jaa, unsere Gesetze sind leider nicht einfach. :D

@Eichbaum1963

Kann man nur drüber plagen! :P