Roller fahren lassen ohne führerschein?
Sehr geehrte Damen und Herren,
undzwar geht es darum das ich mein roller verkauft habe, der Käufe hatte kein Führerschein und wollte den roller natürlich nur auf ein privat Gelände probefahren. (Schulgelände Privatgrundstück). So nun ist er ohne meine Erlaubnis vor meine Augen auf die Straßen gefahren seine Kollegen meinte alles gut es passiert nix ich hab mehrmals gesagt das sowas nicht geht außer auf ein privat Gelände. Jedenfalls hat der Nachbar die Polizei angerufen und Meine Daten aufgeschrieben, dies ist jetzt 3 Monate her und ich habe weder Post noch sonst was bekommen. Meine gute Frage währe jetzt was kann auf mich zu kommen weil ich hab ja eigentlich nix gemacht ich wollte nur mein roller verkaufen und der Käufer hat ohne meine Erlaubnis den Privatgrundstück verlassen.
auf hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
3 Antworten
Wenn das Privatgrundstück abgesperrt gewesen wäre, hätte der Käufer es nicht verlassen können.
Da es nicht abgesperrt war, gehört es zum öffentlichem Verkehrsraum. Somit belanglos, ob er dort oder auf der Straße fährt.
§21 StVG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
wollte den roller natürlich nur auf ein privat Gelände probefahren. (Schulgelände Privatgrundstück)
auch da hätte er nicht fahren dürfen.
und wie kommt ihr auf den Parkplatz, wenn der eingefriedet ist ... vor allem wie kommt er da runter ...
ER ist schwarz gefahren - ihn trifft es voll, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
du wusstest dass er keinen FS innehat, somit kannst auch du mit einer Anzeige rechnen.
und hat der Käufer schon Post?
sobald ich weiß hat er Post erhalten aber ich noch garnichts, außerdem haben die doch keine beweisen das dies geschieht?
Wurde von der Polizei nur deine Daten aufgenommen ? Du hast ja eine FE.
Fernab dessen darfst Du auch niemanden auf einem Schulgelände ohne FE fahren lassen.
Nein der Nachbar kennt die, er meinte das sie vor ein paar Monate noch befreundet waren und jetzt Streit haben er weiß das er kein Führerschein hat.
- Das Schulgelände gehört gewiss nicht ihm
- Das Gelände müsste befriedet sein.
- Spielt es keine Rolle selbst wenn es befriedetes Gelände war, da er das Gelände verlassen hat.
Nein die Daten von dem Käufer und von mir, das war ein Schulgelände der Käufe wohnte direkt dort auf dem Gelände das heißt doch das dies sein privat Gelände ist oder liege ich falsch?