Verkehrsrecht: STVO auf Firmengelände

8 Antworten

Bei einer LKW-Werkstatt kann man davon ausgehen, dass die StVO gilt und das Fahren ohen Fahrerlaubnis verboten ist. Es ist nämlich nicht relevant, ob es sich um ein Grundstück im Privatbesitz handelt.

Relevant ist nur die Beschaffenheit des Grundstücks. Damit man dort ohne Fahrerlaubnis straffrei ein Fahrzeug führen darf, muß das Gelände "eingefriedet" sein (Zaun oder Hecke drumrum, Tor oder Schranke davor) und für die Öffentlichkeit nicht einfach so zugänglich sein - was man bei einem Firmengrundstück mit Publikumsverkehr wohl nicht annehmen kann. Das Grundstück ist deshalb trotz Privatbesitzes "öffentlicher Verkehrsraum", auf dem auch die StVO gilt - übrigens auch ohne Schild am Eingang.

Perfekte Antwort. DH!

Da es sich bei einem Firmengelände um Privatgrundstück handelt, gilt nicht die StVO.

Entscheidend ist die Betriebssicherheitsverordnung, da Firmenfahrzeuge als Arbeitsmittel gelten.

Näheres findest Du unter:

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6528&lid=DE&bid=BAS&

Ich hoffe, dass auch alle Leute hier das BGH Urteil unter o. g. Link gelesen haben. ;)

DH!

@Eichbaum1963

Der Hof einer LKW-Werkstatt ist aber ein öffentliches Betriebsgelände, so daß der Link nicht zutrifft. Oder kennst Du eine Werkstatt, bei der die Kunden mit ihren Fahrzeugen nicht aufs Firmengelände dürfen?

@skyfly71

Das ist korrekt, ;) Aber mir gings bei meinem Verweis eher darum, WAS manche anderen allgemein dazu geantwortet haben. ;)

Aber ich glaube deinen berechtigten Einwand kann man auch relativ deutlich aus dem Urteil erschließen.^^

Wenn das dort steht, untersagt der Eigentümer des Grundstücks automatisch das Fahren ohne Führerschein. Wenn das Gelände frei zugänglich ist, wie z. B. ein Firmenparkplatz oder der Parkplatz eines Supermarktes, dann gilt tartsächlich die StVO.

Wenn das Gelände deutlich vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt ist, kann es sein, dass die StVO nicht gilt. Allerdings kann der Eigentümer dennoch das Fahren ohne Führerschein untersagen. Es hätte dann aber eher arbeitsrechtliche Konsequenzen. Zu bednken sind auch versicherungsrechtliche Probleme, falls es zum Unfall kommt. Vermutlich gilt aber tatsächlich die StVO auf dem Firmengelände.

es gilt die STVO!, im Falle eines Verschulden tritt keine Versicherung ein, Führerschein gibt es ja sowieso nicht, also auch keine Punkte

Das stimmt nicht, daß man keine Punkte bekommt wenn man keinen Führerschein hat. Auch Fußgänger können Punkte kriegen.

@MUMay

Okay und zu was sollte das gut sein?

@Loewensprung

Wenn du den Schein machen willst und hast Punkte in Flensburg, hast du ein Problem.

und immer--immer wieder ... " Üben " nur auf " abgeschlossenem Gelände mit Erlaubnis des Besitzers "

Das versicherungsrechtliche Risiko trägt der Grundstücksbesitzer --und der wird sich die Erlaubnis gut überlegen