Getunter 50ccm Roller mit A1 Führerschein von der Polizei erwischt

5 Antworten

Hallo Moe1706,

im großen und ganzen dürftest Du noch mit einem blauen Auge davon kommen.

Weder liegt hier ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, denn auch trotz der illegalen Teile erlischt der Versicherungsschutz nicht. Ebenfalls liegt kein Verstoß wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, denn wie Du schreibst hast Du ja den Führerschein für Motorräder.

Was bleibt also?

Zum einen ist das Fahrzeug durch den Umbau kein Moped mehr, sondern ein Motorrad, was wiederum der Zulassung unterliegt. Das heißt, das Fahrzeug ist als Motorrad auch Steuerpflichtig, somit könnte eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erfolgen.

Außerdem dürfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führen eines Kraftfahrzeuges, dessen Betriebserlaubnis erlöschen ist folgen. Im Bußgeldkatalog steht dazu folgendes:


Tatbestandsnummer 319500

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Verstoß gegen § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; --

Dieses ist ein B Verstoß, der mit 3 Punkten in Flensburg geahndet wird und kostet Dich 50,00 Euro plus Auslagen.


Aber das bedeutet natürlich für Dich im Bezug auf den Führerschein, dass Du den zwar nicht los bist, aber ein Aufbauseminar besuchen musst und zusätzlich dürfte sich die Probezeit um zwei weitere Jahre Verlängern.

Aber bitte bedenke, was passiert, wenn Du mit so einem Roller in einen Unfall verwickelt wirst.

Verursachst Du einen Verkehrsunfall, bezahlt zwar Deine Versicherung erst einmal den Schaden, nimmt Dich aber in Regress. Das bedeutet, die Versicherung holt sich von Dir das Geld zurück und zwar bis zu einer Höhe von 2500 Euro oder sogar 5000 Euro. Frag mich jetzt nicht welche von beiden Summen zählt. Das weiß ich nämlich nicht.

Verursacht ein anderer den Unfall, kann die Versicherung einen Großteil des Schadenersatzes ablehnen. Ist nur Dein Fahrzeug kaputt ist der Schaden sicherlich zu verkraften. Aber als Zweiradfahrer hast Du keine Knautschzone wie ein Auto und es passiert öfters als so mancher denkt, dass Du im Rollstuhl landest.

Dann würdest Du mit einem vorschriftsmäßigen Moped vielleicht 200.000 Euro bekommen. Mit einer frisierten Mofa, wirst Du aber nur einen Bruchteil der Summe bekommen. Die gegnerische Versicherung würde Dir wahrscheinlich zu recht unterstellen, dass Du für eine wesentlich höhere Geschwindigkeit, als 25 km/h weder ausgebildet bist, noch die Mofa die technischen Voraussetzungen für eine höhere Geschwindigkeit besitzt und deshalb Dir eine große Mitschuld an dem Unfall geben lassen musst.

Ich würde mir das an Deiner Stelle gut überlegen, ob Dir die ganzen möglichen Folgen des Frisierens auch das damit verbundene Risiko der eben erwähnten Punkte die 90 km/h wirklich wert sind.

Du hast doch den Führerschein zum Führen größerer Maschinen. Hol Dir eine die auch so schnell fahren darf und Dir kann rechtlich nichts passieren. Die paar Euro, die die Kfz-Steuer und Versicherung kostet steht im keinen Verhältnis zu dem was mit einem frisierten Moped passieren kann.

Schöne Grüße
TheGrow

Herzlichen Dank :) naja dann muss ich noch bis ich mein Moped habe die nächsten paar Fahrten aufpassen oder mit dem Bus fahren. :)

Denn den führerschein hätte ich ja

Falsch, den hattest Du, da noch in der Probezeit. Der Rest kostet auch noch

http://www.ace-online.de/ratgeber/recht/bussgeldkatalog.html

Wieso "hattest"? So schnell verliert man auch in der Probezeit nicht die FE.

Dazu brauchts schon mindestens 3 A-Verstöße bzw. 6 B-Verstöße (von "Unfallflucht", Alkoholfahrt, etc. mal abgesehen^^).

der roller wird eingezogen, den lappen bist los udn autoführerschein ist erstmal nicht.

möglicherweise kommt deine versicheurng auch noch auf dich zu.

das wird teuer und vorallem verbaust du die zukunft

Wieso "Lappen" los?

Eine Straftat wg. Fahrens ohne FE liegt doch gar nicht vor.

@Eichbaum1963

Und den Roller ist er im übrigen auch nicht los.

Es liegt ja allenfalls eine Straftat nach dem Steuerecht zu und selbst die bewegt sich am ganz ganz unteren Rand des möglichen. Was für denn eine 50´er kosten, wenn er die als Motorrad zugelassen hätte? 20 Euro Steuern im Jahr? Somit kann man also selch die Straftat vernachlässigen.

Den Führerschein hast du die längste Zeit gehabt.

Bist du volljährig? Dann wirst du nach Erwachsenenstrafrecht behandelt und dann steckst du richtig in der Tinte.

-Lappen weg -Fahrverbot (begrenzt) -Geldstrafe (mehrere Tausend Euro) -eventuell Führerscheinsperre für 2 Jahre -Roller wird ersatzlos eingezogen und du darfst erstmal radeln.

Wünsche gute Nerven. Und einen Eintrag im Vorstrafenregister hast du auch gewonnen. Bravo.

Wenn du nach Jugendstrafrecht behandelt wirst, dann werden dir Sozialstunden aufgebrummt, und das nicht zu knapp. Den Roller kann die Polizei trotzdem einziehen. Eine (kleinere) Geldbuße kann auch dazukommen.

Aber eigentlich hab ich ja den führerschein hierfür... Ist dass dann nicht nur steuerhinterziehung und sowas?

@sinusonic, wie kommst du darauf, dass es als Straftat geahndet wird?

@Eichbaum1963

Der Roller hat keine Betriebserlaubnis und darf somit nicht im Straßenverkehr gefahren werden.

@Sinusonic

Sicher, nur was steht dazu im Tatbestandskatalog:

TBNR 319500: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war ► 50 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren, 3 Punkte, B-Verstoß.

Nehmen wir TBNR 319606 (Ergänzung zu oben: "Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt") sind halt 90 € + Gebühren, Rest gleich.

@Eichbaum1963

Ah, ich habe das verwechselt mit dem normalen Rollerschein.

@Eichbaum1963

@Eichbaum1963

Warst wieder mal schneller :-)

Aber Antwort ist natürlich völlig korrekt. Die TBNR hab ich auch angeführt :-)

Daumen hoch

@TheGrow

Och, @TheGrow, ich war ja nur beim kommentieren schneller. ;) Danke.

@Sinusonic, das erklärt natürlich alles. Denn hätte er nur die Klasse AM, so wäre deine Antwort treffender. Was eine Führerscheinsperre betrifft: deren Zeitrahmen bewegt sich von 6 Monaten bis zu 5 Jahre - beim ersten mal allerdings eher noch nicht, es sei denn ein "Spezialist" wäre so "intelligent" und fährt mit nem Mofa Tempo 120 km/h auf der Autobahn. :D

@Eichbaum1963

@Eichbaum1963,

sag mal im Bezug auf die Gebühren, betragen die immer 23,50 Euro oder sind die irgendwo gestaffelt und hast Du diesbezüglich eine Webseite auf der ich das nachlesen kann?

Gruß
TheGrow

@TheGrow

Nun, die Auslagen von 3,50 € sind in der Regel einheitlich, die Gebühren im Bußgeldbereich liegen bei 5 %, mindestens aber 20 €.

http://www.bussgeldkataloge.de/einspruch.html

D. h. bei einem Bußgeldbescheid von z. B. 600 € wären das 30 € + 3,50 € Auslagen. ;)

Also, um es dir einfach zu erklären :

Es ist Absicht dass der Roller nicht 90 fährt. Das darfst du nämlich nicht.