Privat Roller verkauft, Käufer hat Probleme die ich nie hatte?
Hallo zusammen,
Ich habe vor 2 Wochen meinen Roller mit Kaufvertrag verkauft. Ich habe alle bekannten Mängel etc. Aufgeschrieben.
Jetzt hat der Käufer Probleme mit dem Roller, die ich nie hatte. Und zwar springt der nur noch sporadisch an und er hat keine Ahnung davon.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Kann der Käufer das Geld zurück fordern oder mich zu Rechenschaft ziehen?
6 Antworten
Wenn du Gewährleistung explizit ausgeschlossen hast im Vertrag, kann der Käufer nix machen.
Hast du diese Floskel vergessen, bist du auch als Privatmann zur Gewährleistung verpflichtet u musst für den Mangel aufkommen
Naja es sind erst 2 wochen vergangen. Mit nem guten Anwalt bekommt der Käufer das schon durch
Ob sich dafür ein Anwalt lohnt. Die Erstberatung kostet ja schon ca 150 Euro...
Nein er kann nichts machen. Gekauft Wie Gesehen ist das Gesetz. Du hast ihm alles gesagt und zum Zeitpunkt des Kaufes hat er Funktioniert
Gekauft Wie Gesehen ist das Gesetz.
Wo genau steht das denn?
Auf dem Kaufvertrag z.B.
Auf dem Kaufvertrag z.B.
Ich dachte, du hättest soeben gesagt, dass das die gesetzliche Regelung ist.
Warum sollte man das denn dann auch noch in den Vertrag schreiben?
Zeig mir doch mal bitte die gesetzliche Regelung.
Etz tu mal ned so. Es gibt dafür vermutlich keinen Gesetzestext keine Ahnung. Aber für Privatkäufe gilt keine Gesetzliche Gewährleistung und dafür gibts ein gesetz
Etz tu mal ned so.
Doch, ich tue genau so. Hört auf, immer irgendwelchen Müll zu verbreiten.
Es gibt dafür vermutlich keinen Gesetzestext keine Ahnung.
Richtig. Deine Aussage ist nämlich kompletter Unsinn.
Aber für Privatkäufe gilt keine Gesetzliche Gewährleistung und dafür gibts ein gesetz
FALSCH. Auch der Privatverkäufer hängt in der Gewährleistung der §§ 434 ff. BGB drin, wenn er die Mängelgewährleistung nicht ausschließt.
Ohne Ahnung bitte einfach die Finger von Rechtsfragen lassen. Danke.
Warum soll er mit Garantie verkaufem müssen?
Warum soll er mit Garantie verkaufem müssen?
BITTE.
Wer den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kennt, antwortet bitte NIE WIEDER auf Rechtsfragen. OK? Ok.
Die Gewährleistung ist der gesetzliche Regelfall, die Garantie immer eine freiwillige Leistung.
"Aber für Privatkäufe gilt keine Gesetzliche Gewährleistung und dafür gibts ein gesetz"
Das ist ein möglicherweise folgenschwerer Irrtum, denn die Gewährleistung gilt zunächst auch dort., dazu aus https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/
"Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz)
Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen. Dabei muss der Verkäufer gewisse Vorgaben berücksichtigen. Zudem hat jeder Gewährleistungsausschluss Grenzen.
Gewährleistungsausschluss muss wirksam vereinbart werden
Ein Gewährleistungsausschluss ist nur wirksam vereinbart, wenn der Verkäufer den Käufer in der Artikelbeschreibung deutlich sichtbar darauf hinweist. Dann weiß der Käufer, worauf er sich einlässt. Im Idealfall lautet die Formulierung: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Jede andere Wortwahl ist riskant. Die Klausel „Gekauft wie besichtigt“ stellt den Verkäufer lediglich für Mängel frei, die der Käufer bei der Besichtigung hätte feststellen können, erfasst aber keine verdeckten Mängel."
Als privater Verkäufer kannst du die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausschließen, sonst hast du schlechte Karten.
Danke, dass es noch Menschen gibt, die es auch normal mit Begründung erklären können. Dann entschuldige ich mich für mein Irrtum :)
Gscheidhaferl
Gscheidhaferl
Keine Ahnung haben, Unsinn verbreiten und dann auch noch großspurig auftreten. Fein gemacht.
Fürs Protokoll: Ich werfe dir nicht vor, dass du keine Ahnung hast. Ich werfe dir vor, dass du trotz fehlenden Wissens hier auf Fragen antwortest, zu denen du offensichtlich keinerlei Wissen hast.
KÖnnte man auch normal sagen :D
Der Dank gebührt auch dir, denn ich empfinde das als bemerkenswert, wenn trotz einer beginnenden Schlammschlacht der evtl. sich angegriffene User besinnt und noch einmal nüchtern nachdenkt, bevor die Diskussion vollständig aus dem Ruder läuft.
übrigens: Das Thema hatten wir just:
Wenn du Lust hast, lies alle Beiträge durch, besonmders der Hinweis auf einen Barfußmissionar ist da spannend und lehrreich.
"Du hast ihm alles gesagt"
Das ist ja eben de Frage - nur weil der FS das hier behauptet, muss das ja nicht so sein.
Wenn alle bekannten Mängel aufgeführt waren hat er sie akzeptiert, und eine Garantie gibts bei Privatverkäufen nicht.
Ausserdem weiss niemand was der Käufer in den 2 wochen mit der Karre gemacht hat. Schlechtes Anspringen kann viele Ursachen haben, falschen Sprit getankt?
Wenn er keine Ahnung hat musser eine Werkstatt aufsuchen, is nu mal so kannste nix für.
Wenn er bei Übergabe funktionierte, ist es sein Problem. Du kannst nicht wissen was er in den 2 Wochen am Fahrzeug "rum-gepfuscht" hat.
Wenn er zum Zeitpunkt des Kaufes vorgestellt wurde und einwandfrei funktioniert hat, dann ist es eigentlich sein Problem. Wäre immer gut jemand 2ten als Zeugen dabei zu haben. Mängel hast du ja aufgeschrieben.
Allerdings nur fuer solche Maengel, die bereit zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden waren. Den Beweis dafuer muss der Kaeufer dann aber erst einmal erbringen.