Richterliche Frage?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, dass in deinem Beispiel ein Fall der sogenannten "falsa demonstratio non nocet" vorliegt.

Das ist ein Prinzip, das besagt, dass eine falsche Bezeichnung nicht schadet, wenn beide Parteien das Gleiche meinen.

Einigen sich die Parteien in einem Vertrag darauf, dass A dem B "eine Mille" als Darlehen zur Verfügung stellt, und beide meinen damit eine Million Euro, dann ist es unerheblich, dass "Mille" eigentlich nur 1000 bedeutet, und nicht eine Million.

Es ist also völlig egal ob da im Namen jetzt Marie Müller oder Müller Marie steht, schließlich ist nicht nur klar, was gemeint ist, sondern man ist sich auch einig, dass eben genau diese Marie Müller die Vertragspartnerin ist und nicht "irgendjemand mit dem Namen Müller Marie".

Das ist aber keine richterliche sondenr eine rechtliche Frage!

Mir ist aber nicht bekannt, dass das vertauschen von den zwei Feldern zur nichtigkeit des Vertrages führt.

maybeiam 
Fragesteller
 29.07.2016, 18:22

In dem Fall ist es sogar richterlich, danke trotzdem

Lukas1643  29.07.2016, 18:24
@maybeiam

Nein. Die richterliche Gewalt könnte den Vertrag zwar für nichtig erklären, aber die Frage ist trotzdem rechtlich.

Zunächst einmal hat das Vertauschen von Vor- und Nachnamen keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit des Vertrages. 

Über den Grund deiner Frage kann ich nur spekulieren. Falls du darauf spekulierst, der Vertrag könnte unwirksam sein, kann ich dir sagen, dass der Schuldner selbst wenn der Vertrag unwirksam wäre, zur Rückzahlung des geliehenen Betrages verpflichtet wäre. Auf diese Art und Weise kann sich niemand seiner Schulden entledigen. 

maybeiam 
Fragesteller
 30.07.2016, 10:59

Es geht um eine Komplizierte Geschichte und der Angeklagte probiert mir jetzt zu verklickern er seie Pleite.

Nein, das hat natürlich keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrags. Es ist noch nicht einmal erforderlich, dass überhaupt eine Unterschrift oder ähnliches unter dem Vertrag steht.

Das ist keine richterliche Frage, sondern eine juristische. Es ist natürlich völlig irrelevant, wo der Namen steht.