Nachträglich Zweitnamen hinzufügen?

3 Antworten

Vornamensänderungen werden bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragt, meistens im Standesamt, manchmal auch im Ordnungsamt, da die Zuständigkeiten vom Bürgermeister zugeordnet werden. Die Gebühren liegen zwischen 2,50 € und 522 €. Was aber von entscheidender Bedeutung ist, ist der wichtige Grund für die Namensänderung. Du hast nämlich kein Recht auf die Namensänderung, sondern es ist eine Ermessensentscheidung der Behörde und dort gibt es ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens. Du musst also gewichtige Gründe vorbringen, um eine positive Entscheidung zu bekommen. Nur weil dein erstes Kind 2 Vornamen hat, reicht als Grund leider absolut nicht aus.

mann kann zwar die angaben auf der geburtsurkunde nicht mehr ändern jedoch öffentlich rechtlich die zwei namen eintragen lassen

Da hast du etwas nicht ganz verstanden. Wenn du den Namen ändern lässt, steht er danach auf jeder neuen Geburtsurkunde. Eine bestehende Geburtsurkunde kann man grundsätzlich nicht ändern.

Und man lässt nicht "öffentlich rechtlich" zwei Namen eintragen, sondern stellt einen entsprechenden Antrag.