Drittland Rechnung (ohne Reverse Charge Vermerk) wie verbuchen?
Ich habe bei optimus.io (Schweiz) eine Jahreslizenz für 19 EUR erworben. Auf der Rechnung fehlt leider der Vermerk der Steuerschuld (Reverse Charge). Bzgl. der Verbuchung im SKR03 bin ich mir da jetzt bzgl. der Umsatzsteuer unsicher. Wie verbuche ich jetzt diese Rechnung?
2 Antworten
Bei Rechnungen aus der CH gilt das Reverse Charge Verfahren nicht. Die Schweiz ist kein innergemenschaftliches Gebiet und deshalb ist auch keine Vorsteuer in der Rechnung enthalten und die Umsatzsteuer muss auch nicht abgeführt werden.
Die Rechnung buchst Du brutto in den Aufwand.
Liebe Grüße und grüezi
Ana
Ich danke dir :)
Ich muss mich teilweise korrigieren. Reverse Charge-Verfahren gilt für Ig-Lieferungen und für die Schweiz. Für andere Drittländer gilt dies nicht.
Die Sache ist (für mich) verworren. Man muss auch darauf abstellen, ob eine Lieferung oder eine Leistung vorliegt. Hier ist es m.E. eine Leistung und keine Lieferung. Es gibt Ländern mit und ohne Reverse C.-Verfahren.
Ich ziehe hiermit meine Antworten zurück, weil ich die Lösung nicht kenne.
Wenn die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz erfüllt sind dann schuldest Du die Steuer in Deutschland. (Ich unterstell jetzt einfach mal dass Du deutscher Unternehmer bist).
Reverse Charge ist natürlich nicht nur bei innergemeinschaftlichen Leistungserbringern anzuwenden, sondern auch bei denen in Drittländern.