Drittland Rechnung (ohne Reverse Charge Vermerk) wie verbuchen?

2 Antworten

Bei Rechnungen aus der CH gilt das Reverse Charge Verfahren nicht. Die Schweiz ist kein innergemenschaftliches Gebiet und deshalb ist auch keine Vorsteuer in der Rechnung enthalten und die Umsatzsteuer muss auch nicht abgeführt werden.

Die Rechnung buchst Du brutto in den Aufwand.

Liebe Grüße und grüezi

Ana

Ich danke dir :)

Reverse Charge ist natürlich nicht nur bei innergemeinschaftlichen Leistungserbringern anzuwenden, sondern auch bei denen in Drittländern.

@Helefant

Ich muss mich teilweise korrigieren. Reverse Charge-Verfahren gilt für Ig-Lieferungen und für die Schweiz. Für andere Drittländer gilt dies nicht.

@Helefant

Die Sache ist (für mich) verworren. Man muss auch darauf abstellen, ob eine Lieferung oder eine Leistung vorliegt. Hier ist es m.E. eine Leistung und keine Lieferung. Es gibt Ländern mit und ohne Reverse C.-Verfahren.

Ich ziehe hiermit meine Antworten zurück, weil ich die Lösung nicht kenne.

Wenn die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz erfüllt sind dann schuldest Du die Steuer in Deutschland. (Ich unterstell jetzt einfach mal dass Du deutscher Unternehmer bist).