Reverse charge Als Privatperson anwenden?

2 Antworten

Das Umsatzsteuerrecht ist in der EU mehr oder weniger einheitlich organisiert. Den Grundsatz regelt die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie - die nationalen Umsatzsteuergesetze "füllen es in den einzelnen Staaten mit Leben".

Im "Normalfall" werden beide Umsatzsteuer-IDs der beteiligten Unternehmen auf die Rechnung und der Hinweis "Reverse-Charge" gedruckt.

Der Leistungserbringer also derjenige, der die Rechnung schreibt und das Geld bekommt, führt in seinem Land (hier: AT) keine umsatzsteuerpflichtige Leistung aus. - Die Umsatzsteuer muss der Leistungsempfänger (hier: DE) in seinem Land versteuern. Gleichzeitig darf der Leistungsempfänger aber die Vorsteuer gegenrechnen, so dass er in den meisten Fällen faktisch nichts an das Finanzamt zahlen muss.

Der Leistungserbringer muss diesen umsatzsteuerfreien Umsatz jedoch bei einer nationalen Stelle melden. In Österreich gelten hier, soweit ich als deutscher Fachmann ermessen kann, folgende Regelungen:

https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/zusammenfassende-meldung-zm.html

Vielleicht gibt es in Österreich auch Erleichterungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die dieses Verfahren nicht durchführen, sondern lediglich auf der Rechnung hinweisen, dass Sie Kleinunternehmer sind (und daher von der Umsatzsteuer befreit sind). - Aber sicher bin ich mir hier nicht.

In DE ist die Frage 'Selbstständigkeit bzw. Gewerbe' unabhängig vom 'Unternehmen' (Umsatzsteuer) zu sehen. - Man kann durchaus umsatzsteuerlicher Unternehmer sein, ohne ein Gewerbe zu betreiben. - Ich schätze mal, in AT ist das ähnlich. - Was ich damit sagen will: Es kann gut sein, dass Sie keine Selbstständigkeit/Gewerbe haben, aber Sie dennoch vom Gesetzgeber als umsatzsteuerlicher Unternehmer angesehen werden.

Die Frage ist eigentlich, wieso du als Privatperson Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellst.

Das Reverse-Charge-Verfahren dient eigentlich dem Zeck Dreiecksgeschäfte zu unterbinden.